Mietrecht Wohnungsübergabe Auszug?

Moin Moin,

ich bin zum 1.2 mit Freunden in eine WG gezogen, wir stehen alle als gleichberechtigte Personen im Mietvertrag.

Wir haben die Wohnung damals als unrenoviert übernommen, in einigen Zimmern waren die Tapeten Lila, Pink, Grau und Schriftzüge und Sternchen geklebt. Die Wohnung stand vor uns leer.

Ich ziehe dort zum 01.10 aus in was eigenes und die WG wird aufgelöst. Die Nachmieter stehen auch schon fest, heute habe ich erfahren dass die Nachmieter die Farbtöne in der Whg nicht übernehmen wollen.

Als wir damals die Whg besichtigt haben, meinte der Makler das die Wohnung als unrenoviert gilt und wir uns die Whg streichen können wie wir möchten, wenn wir mal ausziehen sollten können wir die Farben dran lassen und müssen nicht weiß streichen.

Und genau das ist jetzt der Punkt, als wir eingezogen sind haben wir erstmal die ganze Wohnung weiß gestrichen und alle Mängel behoben, neue Fußleisten gelegt etc.

Jetzt kurz vor der Wohnungsübergabe kam der Vermieter auf mich zu und meinte ich bzw wir müssten die Wände in der Küche streichen. Diese sind jetzt Anthrazit und Grün. Er meinte das sind zu dunkle Farben und wir als Mieter müssen die Whg in mindestens hellen Tönen übergeben. Ich hab nochmal einen Blick in den Mietvertrag geworfen, hier steht nichts von Übergabe in weiß o.ä., aber auch nicht dass die Wohnung unrenoviert war oder wir die Whg renoviert übergeben müssen.

Auf dem Übergabeprotokoll stehen nur die Zählerstände und "alles i.O."

Ich bin nicht im Mieterschutzbund, habe aber eine Rechtschutzversicherung.

Wie muss ich mich jetzt Verhalten wenn wir die Whg übergeben?

Darf der Vermieter die Kaution dann einbehalten bzw einfach dafür verwenden?

Wohnung, Umzug, Mietwohnung, Recht, Renovierung, renovierung-bei-auszug
Ist eine Renovierung in bewohnter Wohnung möglich?

Meine Vermieterin möchte in der kompletten Wohnung die in die Jahre gekommenen Teppichböden entfernen. Es soll Zimmer für Zimmer renoviert werden aber man hat mir nicht mitgeteilt, wie das in einer bewohnten Wohnung gehen soll. Man meinte lediglich, ich hätte dafür zu sorgen, dass die Zimmer ausgeräumt seien damit man problemlos neue Böden verlegen könne. Ich habe ziemlich große und sperrige Möbel, zum Beispiel ein 2m Bett und einen 3 m Schrank im Schlafzimmer. Es sollen Vinylböden verlegt werden.

Hat jemand damit Erfahrung, wie das in einer bewohnten Wohnung gehen soll. Wie lange dauert es ungefähr bis in einem durchschnittlich großen Zimmer der alte Teppich entfernt und das Vinyl verlegt ist. Wie lange muss ich warten, bis ich den neuen Boden betreten und ggf. man die Möbel wieder zurückstellen kann.

Da der Bodenverleger sich weigert die Möbel zu verrücken und ich niemanden habe, der mir helfen kann, muss ich wohl oder übel auf eigene Kosten eine Firma beauftragen. Welche Firmen kommen dabei in Frage? Mir graust es heute schon vor den hohen Kosten einer Firma, aber laut Vermieterin ist das mein Problem, da es sich hierbei um meine Möbel handelt.

Muss ich wirklich für die kompletten Kosten für das Verrücken oder gar Einlagern der Möbel aufkommen?

Ich hoffe sehr, dass mir hier jemand einen guten Rat geben kann und bedanke mich schon im Voraus für die Antworten. Grüße Marjella

Wohnung, Recht, Renovierung

Meistgelesene Beiträge zum Thema Renovierung