Aus gutem Grund stufte der Bundesverfassungsschutz die AfD und ihre Jugendorganisation, JA, 2019 erst als „Prüffall“ ein, zwei Jahre später, 2021, als „Verdachtsfall“. Es gebe „ausreichende tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der Partei“, lautet ein Gerichtsurteil. Die JA verstoße „gegen die Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes” und stehe „im Widerspruch zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung“, hieß es im Verfassungsschutzbericht von 2021.
Demokratiefeindlichkeit bedeutet Propaganda gegen Bausteine der Demokratie, wie Menschenrechte, Gleichheit, Volkssouveränität, Gewaltenteilung und Freiheit. Landesverbände der AfD wurden bereits vor 2021 in verschiedenen Bundesländern (Sachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg) als sogenannter extremistischer Verdachtsfall oder sogar als erwiesen rechtsextremistisches Beobachtungsobjekt (Thüringen) von den Landesbehörden des Verfassungsschutzes eingestuft und beobachtet.
https://www.amadeu-antonio-stiftung.de/verfassungsfeindlichkeit-was-ist-demokratiefeindlich-an-der-afd-95277/
24.02.2021
Inneres und Heimat — Gesetzentwurf — hib 238/2021
AfD will „direkte Demokratie auf Bundesebene“ einführenhttps://www.bundestag.de/presse/hib/824376-824376