Seid ihr für ein AfD-Verbot?

Nein 78%
Ja 22%

27 Stimmen

12 Antworten

Nein

Das würde mehr schaden als nutzen. Unsere Demokratie muss stark genug sein, um diese Populisten wieder einzudämmen. Ein Verbot könnten die 90 % Naivwähler dieser Partei nicht nachvollziehen - und wären dann vielleicht für Demokratie und Rechtsstaat endgültig verloren.

Ja

Ich wäre dafür, wenn es dafür rechtsstaatlich beanstandungsfreie Gründe gäbe.

Meiner Meinung wären die dann gegeben, wenn man einem erheblicherem Teil der AfD-Abgeordneten z.B. landesverräterische Aktivitäten zugunsten Russlands nachweisen könnte...

Das sollte das Bundesverfassungsgericht entscheiden, aber ich bin für eine Überprüfung, ja.

Nein

Aktuell nicht, da ein Verbot nicht drin ist. Sollte sich diese Partei indes noch weiter radikalisieren, man denke insbesondere an den formal aufgelösten Flügel, und sollte sie beim Verfassungsschutz als erwiesen extremistisch geführt werden, dann ja.


touchytt  10.09.2023, 01:31

Hmm, es gibt aktuell sogar dazu eine Petition:

https://innn.it/afdverbot

Mal schauen was noch kommt.

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BelfastChild  10.09.2023, 20:05
@touchytt

Ja, aber aktuell halte ich ein Verbot für utopisch.

Das Verfahren ist in Art. 21 Abs. 2 GG und §§ 43 ff. Bundesverfassungsgerichtsgesetz geregelt. Parteiverbotsverfahren erhalten das Aktenzeichen „BvB“.
Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig (vgl. Art. 21 Abs. 2 GG). Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts genügt alleine die Verbreitung verfassungsfeindlicher Ideen hierfür nicht. Hinzukommen müssen eine aktiv kämpferische, aggressive Haltung gegenüber der freiheitlich demokratischen Grundordnung, auf deren Abschaffung die Partei abzielt, sowie konkrete Anhaltspunkte dafür, dass ein Erreichen der von ihr verfolgten verfassungsfeindlichen Ziele nicht völlig aussichtslos erscheint.
Antragsberechtigt sind Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung.

Quelle: https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Wichtige-Verfahrensarten/Parteiverbotsverfahren/parteiverbotsverfahren_node.html

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