Gesetzeslage: Gewinnspiel und Minderjährige

Tach Community,

da ich keine Aussage finden konnte in der meine Frage wirklich zu 100% beantwortet wird, hier meine Frage:

Jeder weiß das Gewinnspiele, also Auslosungen bei denen jeder Mitmachen kann, und bei denen Geld oder Waren an die Anschrift des Gewinners versendet werden, für Minderjährige verboten sind.

Meine erste Frage:

  1. z.B. beim Lotto wird ja immer klar durchgegeben das die Teilnahme Minderjähriger nicht erlaubt ist, ich denke mal weil sie dazu gesetzlich verplichtet sind,(?) bei den meisten anderen, nciht staatlichen gewinnspielen wird das aber nicht gesagt.

  2. Darf ein Minderjähriger an einem Gewinnspiel auch dann nicht teilnehmen, wenn dazu kein Anruf von nöten ist, und auch sonst nichts bezahlt werden muss, z.B. bei der Auslosung einer Online-Show auf Plattformen wie Youtube.

  3. Wenn ich (17) an einem Gewinnspiel Teilnehmen würde, bei dem der Preis an die in meinem Konto oder in den Kommentaren angegebene Anschrift (nein, ich schreibe meine Anschrift natürlich nicht allen Ernstes in die für alle einsehbaren Kommentare) versendet wird, mache ich mich dann Strafbar, denn mein Alter ist ja nicht festzustellen, ausser vllt vom Staat, und zweitens darf der Absender überhaupt irgendetwas versenden, ohne das Alter des Empfängers zu überprüfen, wobei die Antwort darauf natürlich ziemlich eindeutig scheint, nur noch mal für übervorsichtige wie mich. :P

Möchte nochmal betonen das ich weder an Dubiosen Gewinnspielen, noch an großen Auslosungen mit Hotline teilnehmen will.

Gewinnspiel, Rechte, Gesetz, Auslosung, Lotto, minderjährig
HILFE - Vor Jahren Haus gekauft und jetzt deckt sich etwas auf...

Zur Geschichte: Wir wohnen im schönen in NRW. Haben vor etwa 12 Jahren ein Haus gekauft und uns einen Lebenstraum erfüllt. Jetzt nach so langer Zeit hat man den an unser Grundstück angrenzenden Parkplatz gekauft. Das ist nicht weiter tragisch. Das Problem ist: es kam ein Vermesser. Er hat festgestellt, dass unser Zaun ganze 16 m lang und 2 m breit zu weit auf deren Grundstück liegt. Das ist nicht alles. Wir haben in den letzten Jahren unmengen an Geld investiert in die Außenanlage. Aber das ist das kleinste übel. Nach erneuter Vermessung stellte man fest auch im hinteren Grundstücksteil liegt das selbe problem vor. Wir wollten uns mit dem Neuen Grundstücksnachbarn einigen. Der fordert eine horrende Summe für ein paar Meter Grundstück. Dabei bleibt es aber nicht. Er möchte, dass wir die ganze Vermessung übernehmen, unseren Zaun abreißen und jetzt kommts knüppel dick... er verlangt dass wir siene Planungskosten übernehmen. Denn die würden sich ja ändern... Wir können den neuen Nachbarn ja verstehen... Aber steht uns rechtlich nicht auch jemand hinter. Einen Anwalt können wir uns nicht mehr leisten... Das wäre ein ungewinnbarer Krieg... Denn wir haben vor 12 Jahren das Haus so gekauft wie es da steht und an dem Zaun nix verändert... also nix versetzt oder verschoben... nur verschönert... Unser letztes geld ist in die Außenanlage geflossen... heute haben wir eine Rechnung von knapp 18.000 Euro bekommen. Was sollen wir tun? Haben wir irgendwie eine Chance?

Rechtsanwalt, Recht, Anwalt, Rechte, Eigentum, Grundstück
Kann ich eine Zeitung verklagen?

Hallo alle zusammen,

vor kurzem hat die Nürnberger-Tageszeitung ein Aktikel mit der Schlagzeile "Bordelle gehen Nachbarn gegen den Strich" rausgebracht. Unter dieser Schlagzeile sind zwei Fotos, einmal wo die Zimmer der Bordele als Postkarte zu sehen sind und ein Foto wo unser KFZ-Zullassungsdienst-Büro und unser Hotel zu sehen sind und das auch mit einer Unterschrift "Szene Fuggerstraße: Autohandel und ein Hotel, in dem man sich die Zeit vertreiben kann.".

Dieses steht auch im Internet unter http://www.nordbayern.de/nuernberger-nachrichten/nuernberger-stadtanzeiger/bordelle-gehen-nachbarn-gegen-den-strich-1.1539991. Und wie auf dem Bild zu sehen ist, möchte die Nürnberger Nachrichten uns vorwerfen, dass wir ein Bordel betreiben, was natürlich nicht gar nicht stimmt.

Das nächste Problemm ist, das wir seid Erscheinungsdatum stätig Anrufe bekommen, in den wir gefragt werden was wir wohl für Sex verlangen und ob wir viele Mädels zu Auswahl haben und das vorallem in der Nacht, was natürlich sehr nervt.

Ausserdem ist auf dem Foto nicht nur unsere Büro und Hotelnummern zusehen, sondern auch die Privathandynummer und die komplette Adresse.

Das witzigste aber auch, dass Nürnberger Nachrichten es nicht so dramatisch sieht und uns vorwerfen wollen das wir es nicht so verstehen wie die es gemeint haben. Was versteht man wohl unter einem Aktikel mit der oben genannten Schlagzeile und der Bildüberschrift?

Wie können wir den Artikel aus dem Internet entfernen lassen?Welche Rechte haben wir gegenüber der Nürnberger Nachrichten? Können wir sie wegen Rufmordung verklagen? Kann eine Zeitung einfach ein Bild von einem Hotel und Büro ins Internet stellen ohne Erlaubniss dafür bekommen zu haben?

Vielen Dank für eure Antworten im Voraus!!!

Gruß PRIMA-F

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Rechte, Klage, Zeitung

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