Auftragsbestätigung per Email - Widerspruchsfrist - Vertrag

Hallo, ich habe am 09.12.2011 über check24.de einen Gaspreis verglichen und mich auch für einen Anbieter entschieden. Habe eine Bestätigungsmail von check24.de bekommen:

vielen Dank für Ihr Vertrauen. Der Antrag für Ihren Gastarifwechsel wurde am 09.12.2011 um 17:17 Uhr an Ihren neuen Gasversorger Priogas weitergeleitet. Ihr neuer Gasversorger wird sich in Kürze mit Ihnen in Verbindung setzen, um den Wechsel nochmals separat zu bestätigen. Sollten Sie innerhalb der nächsten 4 Wochen noch keine Auftragsbestätigung erhalten oder weitere Rückfragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an Ihren neuen Gasversorger Priogas unter service@priogas.de oder 0800-588 9578.

Dann passierte aus meiner Sicht nichts mehr.

Da sich nichts tat habe ich mit meinem aktuellen Gasanbieter gesprochen udn dort bessere Konditionen bekommen.

Vor einigen Tagen kam dann folgende email von dem neuen Gasanbieter :

soeben haben wir die Kündigungsbestätigung zum 29.02.2012 von Ihrem bisherigen Gasversorger erhalten. Um den voraussichtlichen Lieferbeginn am 01.03.2012 einzuhalten, benötigen wir nur noch die Ummeldebestätigung Ihres Netzbetreibers. Sobald diese bei uns eingegangen ist, werden wir Ihnen den tatsächlichen Lieferbeginn mitteilen. Bitte beachten Sie, dass wir für den ordnungsgemäßen Abschluss des Wechselprozesses auf die Ummeldebestätigung Ihres Netzbetreibers angewiesen sind. Verspätete Rückmeldungen des Netzbetreibers können zu Verzögerungen im Wechselprozess führen.

darauf hin habe ich dort angerufen und gesagt das ich den Vertrag nicht wolle - ich wurde abgebügelt mit dem satz :

wir haben Ihnen doch im Dezember mitgeteilt das wir ihren antrag angenommen haben inkl. Widerrufshinweis

da ich nicht widersprochen habe, soll der Vertrag zustande gekommen sein und eine stonierung nicht mehr möglich -

wie ist das rechtlich ? Ich kann mich nicht dran erinnen solch eine Bestätigungmail inkl. Wiederufshinweis bekommen zu haben - Habe ich hier eine Chance aus dem Vertrag zu kommen ? Ist sowas per email bindend ? Der Empfang der emal kann mir ja gar nicht nachgewiesen werden, da ich sie ja nicht gelesen/bekommen habe -

Bin für jeden Tip dankbar weil der gasanbieter nicht mit sich redne lässt und ich nach einigen telefonaten alles möchte nur DORT NIE Kunde sein !!!

Danke für jeden Tipp !!

Recht, Widerruf, Rechte, Vertrag
unerenhaft entlassen und jetzt wieder genommen?

hallo zusammen brauch mall bitte eure hilfe euren rat. nämlich geht es darum:ich war vor 7 jahren zeit soldat auf 3 jahre. hab mich damals freiwillig gemeldet und mich gleich auf 3 jahre verpflichtet. nach 2 jahren und 4 mon. woltte ich verkürzen und dann wieder aus der bundeswehr raus.das war damals in dem zeitpunkt wo alle standorte geschlossen worden sind.dann wurde das ganze geprüft. das ende war sie haben festgelt das ich bei der musterung eine frage falsch beantwortet hab. ( nämlich ob ich schon mall gerichtlich was zu tuhn hatte,das hätte ich mit nein angekreutz.doch ich hatte ein verfahren und wurde mit sozial stunden verdonert, darum hätte ich ja ankreuzen sollen)so wurde ich dann wegen urkunden fälschung unerenhaft entlassen.hab dagegen wiederspruch eingelegt der maior hat auch für miich eine beurteilung geschrieben auf der hoffnug das ich doch bleiben kann.doch alles half nichts, SIE meinten sie können keine ausnahme machen. und so musste ich am gleichen tag wo ich dann das erneute schreiben erhilt die bundeswehr verlassen und mit auch die kaserne.sass von heut auf morgen auf der strasse. jetzt 7 jahre später wollte ich schauen was ist wenn ich mich noch mall melde... und sie nehmen mich wieder auf zeit an..BITTE.ist das normal?kann ich das urteil von damals anfechten... mir wurde alles gestrichen hab auch die abfindung nicht bekommen nichts garnichts kann ich mich da irgendwie wehren ? bitte nur fachlich richtige antworten DANK uch schon mall

Bundeswehr, Rechte
Ehestreit-Räumungsklage durch Ehefrau, ohne Kündigung und Mietvertrag?

Hallo! Ich hoffe, Ihr könnt mir helfen, finde keine ähnlichen Fälle im Internet... Ich bin auch nicht selbst betroffen, es geht um den Vater meines Verlobten... Ich wohne bei den Eltern meines Partners und bekomme den ganzen Streit mit, ich möchte meinem zukünftigen Schwiegervater gerne helfen...

Die Eltern meines Partners leben gemeinsam in einem Haus, sein Vater hat ein kleines Zimmer und seine Mutter quasi den Rest des Hauses. Badezimmer und Toilette werden gemeinschaftlich benutzt. Sie sind immernoch verheiratet aber getrennt lebend. Und die Mutter meines Partners macht ihrem Mann das Leben zur Hölle... Sie meint es wäre ihr Haus und will ihren Mann um jeden Preis aus dem Haus rausekeln. Er will selbst auch raus, aber er braucht etwas Zeit. Ich kenne mich nicht allzugut mit dem Gesetz aus, doch irgendwas läuft da ziemlich verkehrt...

Ein paar Infos zum Wohnverhältnis.... Das Haus wurde vor der Ehe gekauft, sie bewarb sich für das Haus und bekam die Zusage und sein Vater hat die Bürgschaft für einen Kredit übernommen, mit dem das Haus bezahlt wurde. Sie steht allein im Grundbuch, es gibt keine Gütertrennung und keinen Ehevertrag, das Haus ist abbezahlt.

Jetzt will sie ihn rausekeln, indem sie zum Beispiel bei einer Anwältin war und diese eine Räumungsklage gegen den Mann verfasste. Jetzt ist meine erste Frage, ist das überhaupt rechtskräftig von Ehefrau zu Ehemann, ohne Mietvertrag und vorherige Kündigung? In der Räumungsklage werden unter anderem folgende Gründe aufgezählt... die Kosten trägt die Frau völlig allein (was nicht stimmt, er hat mehrere Unterlagen, die beweisen, dass er jahrelang auch ihren Strom und ihr Wasser mit bezahlte, Müllgebühren...) ... dass die Anwältin ein Gewaltschutzverfahren eileten wird, sollte es zu "weitern Übergriffen" seinerseits kommen (die es nie gegeben hat)... um es kurz zu fassen: Alles, was sie der Anwältin mitteilte, ist erstunken und erlogen, sie wurde dabei nicht vereidigt, es wurde einfach so hingenommen und aufgeschrieben und der Mann wurde dazu auch nicht angehört, einfach beschlossene Sache. Geht sowas? Außerdem muss er eigentlich auch darauf hingewiesen werden, dass er einen Widerspruch schreiben kann... entweder von seiner Frau oder von seiner Anwältin.. keine von beiden hat sich nur ansatzweise gerührt.

Der Mann ist jetzt leider seelisch komplett zerstört und weiß sich allein nicht mehr zu helfen. Bei einer Anwältin war er schon, diese fordert jetzt eine Akteneinsicht von der Anwältin der Frau, um dagegen vorzugehen...

Und was kann man gegen Mobbing ihrerseits tun... dass sie sich beispielsweise vor die gemeinsame Toilette stellt und ihn nicht mal sein Geschäft verrichten lässt... mit Polizei droht und dort Lügengeschichten erzählen will... Oder zum Beispiel seinen Laptop aus seinem Zimmer entwendet und verschwinden lässt...

Über ihre Fehler verliert sie kein Wort... über Scheidung auch nicht.. sie will einfach den Mann aus dem Haus rausekeln...

Was kann man tun ... ?

Haus, Mobbing, Mietrecht, Anwalt, Rechte, Diebstahl, Ehe, falschaussage, Räumungsklage

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