Rechte im Gemeindeweg

Hallo, wir haben vor 4 Jahren ein Haus gekauft, dies nur über einen Gemeindeweg erreichbar ist. Dieser Weg wird mit 2 weiteren Hauseigentümern und Garteneigentümern genutzt. Am Anfang war alles okay, bis wir auf die Idee kamen eine Garage zu bauen, von da an haben wir Ärger, man muß sich vorstellen das wir ein Haus kaften an diesem Bauplan vom Haus bereits ein genehmigtes Carport laut Plan genehmigt war. Als wir jetzt eine Garage bauen wollte meinte unsere Nachbarin, " dies wäre Ihr Überhaupt nicht recht" Ab jetzt haben wir den größten Ärger, jetzt fiel auf, das wir kein überfahrrecht auf diesem Weg haben, dieser wurde uns noch Monaten eingetragen, aber wir mußten der Gemeine einen Nutzungsvertrag unterschreiben, indiesem wir keine Ansprüche auf den Weg haben, und unsere Besucher! War uns am Anfang egal, hauptsache wir dürfen unsere Garage bauen! Ist so ein Nutzungsvertrag überhaupt zulässig? Jetzt köommen wir nähmlich zum hauptproblem unsere Nachbarin sieht nicht ein den Weg von Bäumen, Sträuchern, Hecken und soweiter zu befreien, das wir den Weg, ohne unser Auto zu verkratzen befahren können. Wenn wir Baumaterial brauchen, wird dies auf der Hauptstraße abgeladen, und wir müssen alles mit der Schubkarre über den Weg fahren. Unser Bürgermeister weiß seit über einem Jahr bescheid und unternimmt nichts er weist nur auf unseren Nutzungsvertag hin und sagt, wir hätten keine Rechte, deswiteren wird von der besagten Nachbarin Wasser, dies gefaßt aus einem Betonrohr kommend vor unsere Haustüre läuft Wasser in den Weg eingeleitet, dies nur über unserem Grundstück ablaufen kann. Wenn die Nachbarin von uns aufmerksam gemacht wird das Sie den Weg sauber zu halten hat, bekommen wir vor unsere Einfahrt Geschenke geschüttet, wie Nägel Glasscherben, Tontopfscherben, Eisenpinne etc. Unser Bürgermeister, kommt und erzählt uns wir sollen das weg machen und fertig, das scönste beim beseitigen das wir keinen platten Reifen bekommen, werden wir von ihr Fotografiert. Als wir Sie darauf ansprachen, sagte Sie das wäre lächerlich von uns Sie schütte schon 20 Jare den Dreck in den weg, und wenn Sie den Weg fotografiere und wir darauf sind, wäre das unsere Schuld. Jetzt haben wir einen Garten gekauft, und wollen wissen, ob wir jetzt Ansprüche auf den Weg stellen dürfen? Uns wurde untersagt sogar Vorsieb, diesen wir sogar selber bezahlen würden aufzufüllen. Warum hat diese Person mehr Rechte? Weil wir zugezogen sind? Weil mein Mann, nicht wie ihr Freund auf der Verbandsgemeinde arbeitet? Bitte um Hilfe

Haus, Recht, Rechte, Eigentum
Darf mein Vermieter sowas?

Hallo Miteinander,

heute Morgen habe ich einen Zettel an meiner Türe gefunden auf dem steht:

"Sehr geehrte Frau ******,

Ich möchte Sie hiermit auffordern die Terrasse umgehend in einen ordentlichen Zustand zu versetzen. Ansonsten werden etwaige Reperaturkosten voll auf Sie umgelegt. Fotos wurden bereits gemacht."

Ich finde das gerade unfassbar. Davon abgesehen dass sich der sehr große Balkon in keinem schlechten, sondern nur in einem etwas unordentlichen Zustand befindet (es stehen überall bepflanzte Blumentöpfe, der Sonnenschirm liegt halt so da und dann ist da noch eine etwas heruntergekommene Hollywoodschaukel ...), frage ich mich wie der feine Herr es geschafft hat Fotos ohne meine Erlaubnis zu machen. Ich vermute mal dass er durch ein Fenster auf den Balkon gestiegen ist, anders kann ich mir das nicht erklären. Darf er das überhaupt oder grenzt das schon an Hausfriedensbruch? Muss ich den Balkon jetzt aufräumen?

Ich dachte bis jetzt solange ich nichts kaputt mache (also wenn sich die Wohnung im Falle eines Auszugs in einem guten Zustand befindet, bzw so wie sie war als ich sie bezogen habe) und regelmäßig meine Miete zahle darf ich selbst entscheiden wie ordentlich oder unordentlich ich lebe.

Ich bin gerade stinke sauer und frage mich was ich jetzt tun soll oder tun kann. Was kann schlimmstenfalls passieren wenn ich der Aufforderung meines Vermieters nicht nachkomme? Was würdet ihr mir denn raten?

Wohnung, Mietrecht, Vermieter, Rechte

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