Flug ohne benachrichtigung früher gestartet und verpasst, welche rechte?

Hallo,

hatte einen rückflug (emirates) von thailand (über dubai) nach bangkok. Flug war geplant und bestätigt um 9.55 AM. Unser taxi am weg zum Airport hatte einen unfall bzw motorschaden (jedenfalls kaputt) es hat ewig gedauert bis ein neues kam.

Schlussendlich waren wir um ca. 9.20/9.25 uhr beim check in (anm. NUR handgepäck, mussten also kein gepäck einchecken). Sie gaben uns keine boardingpässe. (Hab versucht ihr zu erklären dass wir so schnell wie möglich losrennen zum gate) aber ging nicht weil die meinten das flugzeug ist einfach 25min früher geflogen. Wir haben aber nie eine email oder sonst was bekommen. Sie meinte (wie ich am check in schalter war) dass das flugzeug bereits in der luft sei.

Um 150€ hätten wir den flug verschieben können (standby haben wir bei 2 weiteren flügen versucht, keine chance...) das problem war nur das der nächste flug wo was frei gewesen waere 2,5 tage später erst gewesen waere.

Schlussendlich mussten wir nen ganz neuen flug buchen (andere airline) um jeweils 760€ und 15 std wartezeit.

Nun die frage: darf die airline ohne benachrichtigung einfach früher fliegen? Welche rechte haben wie? Gibts chance auf gutschrift oder ersatz oder ähnliches?

Beweisfotos (confirmed email um 9.55) und tatsächlicher abflug 9.30 (offiziell von der emiratesseite) hab ich...

Bitte um hilfe! Danke

Flugzeug, Flughafen, Rechte, Verspätung
Unitymedia Abzocke Kündigung

Okay Leute, ich hab ein Problem: Vor ein paar Wochen wurden bei uns im Haus neue Glasfaserkabel verlegt, das war der 17.März. Wir sind bei Unitymedia und deshalb sind da auch Verkäufer und Installateure durch's Haus gelaufen. Jedenfalls wollten wir schon länger mal mehr Sender und auch HD. Meine Mutter hat also einen Verkäufer angesprochen, der meinte für etwa 12€ mehr im Monat könnten wir ein Paket mit mehr Sendern und einem HD-Reciever buchen. Das hat sie dann auch gemacht.

So: wir waren letztens bei der Bank und da stand, dass nur 7€ abgebucht wurden. Heute hat sie die Produkt-Hotline angerufen und die "nette" Dame hat gesagt, der Reciever wurde nicht gebucht, die Wiederrufsfrist sei abgelaufen und dass wir das Paket bis zum 17.03.15 weiterbezahlen müssen. Auf UNSEREM Formular ist der Reciever angekreuzt, aber diese Unitymedia-Pfeife hat den nicht mitgebucht! Wir haben jetzt also die zusätzlichen Programme, das Problem ist aber: die Programme können wir nur mit dem RECIEVER empfangen, den wir nicht haben! Wir könnten einfach den Reciever dazubuchen, aber das kostet einen Haufen Geld mit Anschluss, Monatsraten etc., hätte der Kerl das richtig verbucht, hätte das nix gekostet (war irgendein Kombi-Paket).

Meine Frage: haben wir nicht irgendwelche Rechte, das früher zu kündigen? Immerhin war es doch nicht unsere Schuld, dass der das nicht mitgebucht hat! Wir können die zusätzlichen Sender ja gar nicht nutzen! Gibt es ein Sonderkündigungsrecht oder so? Wir sehen es nicht ein, wegen dem blöden Typen Geld für nichts zu zahlen! Habt ihr Erfahrung mit sowas? Danke für eventuelle Antworten!

Kündigung, Betrug, Rechte, Abzocker, Unitymedia
Hilfe bei Gängeleien/Mobbing durch Hausverwaltung und Miteigentümer/Wohnungseigentümergemeinschaft)

Seit 5 Jahren wird ein Problem mit einigen Nachbarn einer Wohnungseigentümergemeinschaft immer deutlicher. Einzelne Anwohner (wie so oft natürlich nicht alle), die ebenso wie ich Eigentümer einer Wohnung in der betreffenden Liegenschaft sind und die zudem von der Gemeinschaft in den Verwaltungsbeirat gewählt wurden, um die Hausverwaltung zu "entlasten", spielen sich seit jeher als "Hauspolizei" auf und setzen im Grunde nur ihre eigenen Interessen durch. Leider besteht seit mehreren Jahren eine Antipatie dieses Verwaltungsbeirats meiner Person gegenüber, da wir in der Vergangenheit wegen unterschiedlicher Ansichten mehrfach Diskussionen hatten und diese sich aufgrund deren ausgeprägter "narzisstischer Persönlichkeit" von mir scheinbar bzgl. ihres Egos bedroht fühlen und nichts unversucht lassen, mir "eins auszuwischen". Leider ist der Ansprechpartner der Hausverwaltung zugleich ein konfliktscheuer Mensch, der, obwohl er sich in Fragen der Hausgemeinschaft neutral und beratend verhalten sollte, sich aufgrund sozialer Inkompetenz von dem Verwaltungsbeirat als ausführendes Organ der eigenen Interessen "vor den Karren spannen" lässt. Inzwischen ist es soweit gekommen, dass ein vernünftiges Gespräch, das viele Konflikte ausräumen könnte, weder mit dem Verwaltungsbeirat, noch nunmehr auch mit der Hausverwaltung möglich ist. Diese schickt mir bloß regelmäßig Aufforderungen seitens des Verwaltungsbeirates (per E-Mail), geht aber einem persönlichen Gespräch mit mir, um das ich regelmäßig bitte, konsequent aus dem Weg, lässt mir durch das Sekretariat ausrichten, dass ein Gespräch mit mir nicht gewünscht sei und ich den Weisungen folgeleisten solle. Dabei geht es um solche Dinge wie: meine im Sondernutzungseigentum Garten gepflanzten Büsche seien zu hoch und müssten entfernt werden, während andere Anwohner in ihrem Garten viel höhere Bäume mit kräftigerem Wurzelwerk und näher an der Hausfassade stehen haben; ich darf mit einem Holzkohlegrill nicht grillen, während andere dies in Sommermonaten regelmäßig tun (Holzkohle), eine Pallisade, die ich an einigen offenen Stellen am Zaun entlang lose aufgestellt (nicht fest verbaut) habe, damit mein Hund nicht über die nur 50cm hohe Umzäunung des Einzelgartens springt, wird mir als zweiter Zaun ausgelegt, der eine allstimmige Zustimmung aller Eigentümer erfordere (meinen Argumenten wird nicht im Ansatz Gehör geschenkt), regelmäßig wird über meine Gartengestaltung gewettert, während andere Gärten in meinen Augen deutlich ungepflegter aussehen, etc. Kurzum, ich fühle mich seit Langem gegängelt und kann mich scheinbar nicht wehren. Andere Eigentümer lassen sich von dem lautstarken "Poltern" der betreffenden Herren beeinflussen und erkennen so das Problem nicht, haben wohl eher zwischenzeitlich die Idee, ich sei tatsächlich "irgendwie komisch". Welche Möglichkeiten habe ich, mir Gehör zu verschaffen und mir nicht alles gefallen lassen zu müssen? Bleibt nur der Weg zum Anwalt?

Garten, Rechte, Eigentümergemeinschaft, Eigentumswohnung, Sondernutzungsrecht

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