Guten Tag,

wegen der schweren Erkrankung von meiner Mutter und meiner chronischen Kopfschmerzen konnte ich mich nicht richtig auf das Studium bzw. Prüfungen vorbereiten und deswegen habe ich leider eine Prüfung endgültig nicht bestanden.

Ich habe mit einer Frau vom Prüfungsausschuss darübere geredet aber sie hat mir mitgeteilt, dass ich mein Problem über Studium vorher erkennen und mitteilen muss. Einen rückwärtigeb Härtefallantrag gebe es nicht angeblich an unser Hochschule... Ich habe die Prüfungsordnung durchgelesen und konnte nichts über den Härtefallantrag finden.

Sie hat mir gesagt, dass ich trotzdem einen Widerspruch vorlegen. Aber ich solle wissen, dass mein Widerspruch nicht vom Prüfungsausschuss akzeptiert wird. Sie kenne die Mitgliede vom Prüfungsausschuss seit 10 Jahren und deswegen solle ich mir keine Hoffnung machen...

Andererseits hat sie mir gesagt, dass ich natürlich die Hochschule verklagen... Wie würde sich Richter in diesem Fall verhalten? Könnte der Richer/die Richterin so etwas sagen "Sorry Herr eine Prüfung endgültig nicht bestandene Person. Ich kann nichts machen, es passiert, was Prüfungsausschuss sagt"

Ich brauche eure Ratschläge.

Schöne Grüße