Darf ich an der Grenze von meinem Nachber und mir eine Betonwand von 1,5m ohne Zulassung hin bauen?

7 Antworten

Wenns nur darum geht, daß der Nachbar nicht rübersieht sind Schilfrohrmatten oder andere Sichtschutzelemente eine wesentlich kostengünstigere und unproblematischere Option.

Ansonsten kommt es darauf an was derzeit für eine Einfriedung vorhanden ist. Steht dort schon eine Beton- oder Steinwand und soll die nur erneuert werden ist das in der Regel kein Problem. Statt einem Maschendrahtzaun nun einer Mauer zu errichten muß auf jeden Fall dem zuständigen Bauamt gemeldet werden, ob dann weitere Genehmigungsverfahren nötig sind sagen die dann.

Falls du in NRW wohnst (wie ich): in NRW darfst du an der Grundstücksgrenze eine Betonwand von 2 m Höhe ab Geländeoberfläche errichten. Sowas steht in den Landesbauordnungen.

Falls du nicht in NRW wohnst, kannst du beim Bauamt der Stadt nachfragen.

Wenn es keine Einschränkungen durch einen Bebauungsplan gibt sind in den meisten Landesbauordnungen Einfriedungen bis 2 m Höhe genehmigungsfrei. Wenn es hässlich aussieht und überhaupt nicht in die Gegend passt könnte eine Betonwand aber trotzdem nicht so gut kommen und wieder weg müssen. Am einfachsten ist, beim örtlichen Bauamt nachzufragen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Nein, darfste nicht. Jedenfalls nicht direkt auf die Grenze. Schau in die Bauverordnung Deines Bundeslandes und in die der Gemeinde. IdR musst Du 50 cm von der Grenze weg sein und 170 hoch bauen. Betonmauer könnte problematisch sein.

Da hilft ein Blick in die Gemeindebauordnung. Direkt auf der Grenze darfst du normalerweis GAR NICHTS bauen. Grenzbebauung ist bereits IMMER eine Ausnahmeregelung