Private Bilder weitergeschickt was tun?

1 Antwort

Ja natürlich kann sie beide anzeigen. Das ist eindeutig eine Beleidigung (§185 StGB) und hier wurde auch noch das Recht am eigenen Bild(§22 KunstUhrG) verletzt.

Und wenn das solche Bilder sind, dann ist es auch noch eine Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Bildaufnahmen(§201a StGB)

Und noch was: aufjedenfall anzeigen!!!