Für unseren Onlineshop müssen wir dieses Jahr zum ersten mal die Buchführung machen. Dabei stellt sich die Frage ob als Beleg für Ausgangsrechnungen die Rechnungsnummer ausreichend ist, welche ja jederzeit mit den archivierten Rechnungen abgeglichen werden kann, oder ob es tatsächlich erforderlich ist zu jeder Buchung (wir nutzen Lexware) den Beleg, also die Ausgangsrechnung anzuheften (elektronisch versteht sich).
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