Liebe Community,
die Kontoführungsgebühr wird von meiner Bank vierteljährlich abgebucht. Am 31.03 wurde die letzte Kontoführungsgebühr von meinem Konto abgebucht. Von der Bank bekomme ich keine Rechnung dafür ausgestellt.
Meine Fragen: - Genügt es, wenn ich die Kontoauszüge in mein Online-Banking ausdrucke und diese an meine Steuerberaterin übergebe? Kann meine Steuerberaterin die Betriebsausgabe (Kontoführungsgebühr) anhand des Kontoauszuges geltend machen? - Wird der Kontoauszug als eine Rechnung angesehen, obwohl keine Rechnungsnummer von der Bank enthalten ist? - Wie macht ihr das?
Kann mir bitte hier jemand Klarheit verschaffen? Vielen Dank im Voraus!