Praktische Führerscheinprüfung... Fehlerpunkte?

Hallo, ich habe folgende Situation: Meine Verlobte hatte heute praktische Führerscheinprüfung. Sie hat nicht bestanden. Es wurden Fehler angegeben in dieser Prüfung, die der Prüfer niemals hätte so Werten dürfte - meine ich jedenfalls. Es geht darum, dass auf einer Verkehrsinsel eine Frau stand, diese nicht weiter gelaufen ist, also ist sie langsam weiter gefahren. Da hat der Prüfer angegeben: Missachtung der Vorrangregelung. Beim rückwärts-seitwärts-Einparken fehlte angeblich Bremsbereitschaft. Dabei ist sie perfekt in die Parklücke rein und raus gekommen. Wüsste mal gerne, worauf der Prüfer diese Aussage stützt. In Anknüpfung dessen ist dem Prüfprotokoll zu entnehmen: "Fehler bei den Grundaufgaben Parken 4 Ecken des FZ. VP.". Das war bis jetzt aber laut Aussage des Prüfers nicht der Grund für das Durchfallen. im Prüfprotokoll steht noch: "Endgültiges Einordnen zum Linksabbiegen auf dem Fahrstreifen des Gegenverkehrs". Das war so: Sie ist von einer "normalen" Straße in eine Einbahnstraße eingefahren, hatte sich zum Linksabbiegen links eingeordnet, weil rechts ein Fahrzeug stand und sie zu diesem Fahrzeug ausreichend Abstand halten wollte. Der Fahrprüfer wertete dies aufgrund folgendem als Fehler an: Der Fahrprüfer hat meine Verlobt nochmal um den Block fahren lassen und eine Straße weiter unten nochmal in die Einbahnstraße einbiegen lassen. Sie ordnete sich versehentlich wieder links ein. Dass das natürlich blöd gelaufen ist, ist mir schon klar. Dazu ist zu sagen, dass das Eck, an dem das war sehr unübersichtlich ist, ich hab mir das heute mal angesehen. Da ist eine hohe Hecke rechts. Gegenüber von der T-Kreuzung - also in der Einbahnstraße - Standen und stehen immer geparkte Autos, das heißt, dass Autos, die von rechts kommen, auf links fahren müssen. Die Straße, aus der meine Verlobte ausfahren sollte, war so schmal, dass in dem Moment, als ein Auto hätte von der Einbahnstraße dort einbiegen wollen, sowie so nicht genug Rangierplatz gehabt hätte, um dort einzufahren. Soweit so gut. Der Fahrprüfer hat also angegeben, dass aufgrund dieses Geschehens das erste Einfahren in die Einbahnstraße - also wo direkt an der T-Kreuzung rechts das Fahrzeug stand - als Fehler zu werten ist und das 2. Mal auch als Fehler gewertet wird. Aufgrund dieser Sache ist sie durchgefallen. Meine Bitte/Frage: Kennt sich jemand a) mit der rechtlichen Lage aus? Kann mir vielleicht jemand Tips geben Tips geben? Wir überlegen, ob wir die Angelegenheit einem Anwalt übergeben wollen bzw. uns erstmal beraten lassen wollen und b) kennt sich jermand mit den Prüfungsauflagen aus? Ich meine, das mit dem Vorrang und dem Einparken könnten wir vor Gericht als ungültige Fehler erwirken, das sieht auch der Fahrlehrer so, bzw. ist dieser der Meinung, dass das Unfair bewertet wurde. Aber was ist mit den Fehlern allgemein? In der Theorie darf man als Neuling ja 10 Fehlerpunkte haben... aber was ist mit der Praxis? Wie schaut es da aus? Kann jemand Informationen geben?

Auto, Bewertung, Verkehrsrecht, Führerschein, Punkte, Fahrlehrer, Fahrprüfung, Fahrschule

Meistgelesene Beiträge zum Thema Punkte