Konsequenzen: Fahrerflucht in der Probezeit mit verspäteter Selbstanzeige?

Hallo liebe Community,

mir ist heute ein sehr dummes Missgeschick passiert. Beim Einparken in eine sehen enge Parklücke habe ich scheinbar mit meiner rechten hinteren Seite ein Auto leicht gestreift, sodass ein kleiner Kratzer entstand. Davon habe ich jedoch nichts sehr viel mitbekommen. Ich bin ausgestiegen als ich fertig war, habe auch einen kleinen Kratzer gesehen aber irgendwie nicht richtig wahrgenommen, was passiert ist. Als ich gemerkt hab, dass mir die Lücke doch zu klein ist (das Auto neben mir hätte die Tür nicht mehr öffnen können), bin ich auf einen etwas weiter entfernten Parkplatz gefahren. Nach dem Einkaufen habe ich bemerkt, dass heller Lack an meinem Auto war und hab dann erst realisiert, dass ich das Auto neben mir scheinbar doch mehr gestreift habe als ich dachte. Ich bin dann wieder zu dem Parkplatz gefahren, doch das Auto war weg. Dann bin ich zur Polizei gegangen, wo die Besitzerin bereits meinen Kennnummer etc. gemeldete hat. Ich habe dem Polizisten den Vorfall dann erklärt (musste auch viel weinen weil mich die Situation total überfordert hat) und sollte dann wieder fahren. Ich habe die Besitzerin kontaktiert und sie meinte, für 200€ verzichte sie auf weitere zivilrechtliche Maßnahmen (um den Schaden zu ersetzen). Somit wäre ich zwar die Anzeige ihrerseits los, jedoch meinte die Polizei, dass trotzdem ein Verfahren gegen mich eingeleitet werde Wege nicht Fahrerflucht.

Das Problem bei der Sache ist, dass ich noch in der Probezeit bin. Ich bin erst vor drei Wochen 18 geworden und habe meinem Führerschein seit März diesen Jahres.

Mit welchen Konsequenzen kann ich jetzt rechnen? Ich möchte ungern ein Aufbauseminar machen - meint ihr dass die Strafe vermindert wird, da ich mich ja selbst ca. eine Stunde bei der Polizei gemeldet habe? Was ist wahrscheinlich zu erwarten?

Ich bin einfach etwas überfordert und ungeduldig gerade, da mir sowas noch nie passiert ist..

Liebe Grüße

Recht, Führerschein, Unfallflucht, Fahrerflucht, Probezeit, Straftat, Straßenverkehrsordnung, Auto und Motorrad
Muss bei einer Vertragsänderung ein neuer Vertrag gemacht werden?

Guten Tag,

wie schon oben beschrieben, wurde im Mai eine Vertragsänderung vorgenommen. Und dies nur auf einen extra Blatt wie unten das Bild zeigt. Und zwar hat mein Freund mit seiner Arbeit Ärger gehabt, weil er keine Krankmeldung bei Krankheit hatte. Der Arbeitgeber wollte ihn kurz vor seinem Urlaub kündigen. Kündigung wurde auch geschrieben, aber als der Urlaub vorbei war, haben sie die Kündigung zurück genommen. Die normale Probezeit endete nach einem halben Jahr am 06.05.2018.Am 14.05.2018 haben die dann eine Vertragsänderung gemacht, ohne das drin steht ,das Kündigung zurück genommen wurde oder sonstiges. Jediglich nur eine Vertragsänderung , das die Probezeit am 14.05.2018 verlängert wird um 6 Monate. Das ganze ist für die jetzige Kündigung ausschlaggebend. Denn am 08.06 haben die ihn eine Kündigung , mit der Frist in der Probezeit von 2 Wochen , geschrieben. Aber im eigentlichen Vertrag steht , das nur zum 15ten oder Ende des Monats gekündigt werden kann.

ist dieser Zettel gültig oder muss für eine Veränderung ein neuer Vertrag da sein?

Zum einen ist doch die jetzige Kündigung doch nicht gültig, da nicht wie vertraglich vereinbart zum 15ten oder Ende des Monats gekündigt worden ist. Sondern am 08.06.

momentan wird noch mit dem Arbeitgeber rum diskutiert.

Sind das Klauseln was mein Freund sein Chef in der Vertragsänderung gemacht haben, oder ist das alles rechtens ? Die Änderung hat er unterschrieben gehabt .

vielen Dank im Voraus

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Kündigung, Recht, Arbeitsrecht, Probezeit, Arbeitsgericht, Vertragsänderung

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