Muss bei einer Vertragsänderung ein neuer Vertrag gemacht werden?

Guten Tag,

wie schon oben beschrieben, wurde im Mai eine Vertragsänderung vorgenommen. Und dies nur auf einen extra Blatt wie unten das Bild zeigt. Und zwar hat mein Freund mit seiner Arbeit Ärger gehabt, weil er keine Krankmeldung bei Krankheit hatte. Der Arbeitgeber wollte ihn kurz vor seinem Urlaub kündigen. Kündigung wurde auch geschrieben, aber als der Urlaub vorbei war, haben sie die Kündigung zurück genommen. Die normale Probezeit endete nach einem halben Jahr am 06.05.2018.Am 14.05.2018 haben die dann eine Vertragsänderung gemacht, ohne das drin steht ,das Kündigung zurück genommen wurde oder sonstiges. Jediglich nur eine Vertragsänderung , das die Probezeit am 14.05.2018 verlängert wird um 6 Monate. Das ganze ist für die jetzige Kündigung ausschlaggebend. Denn am 08.06 haben die ihn eine Kündigung , mit der Frist in der Probezeit von 2 Wochen , geschrieben. Aber im eigentlichen Vertrag steht , das nur zum 15ten oder Ende des Monats gekündigt werden kann.

ist dieser Zettel gültig oder muss für eine Veränderung ein neuer Vertrag da sein?

Zum einen ist doch die jetzige Kündigung doch nicht gültig, da nicht wie vertraglich vereinbart zum 15ten oder Ende des Monats gekündigt worden ist. Sondern am 08.06.

momentan wird noch mit dem Arbeitgeber rum diskutiert.

Sind das Klauseln was mein Freund sein Chef in der Vertragsänderung gemacht haben, oder ist das alles rechtens ? Die Änderung hat er unterschrieben gehabt .

vielen Dank im Voraus

Bild zum Beitrag
Kündigung, Recht, Arbeitsrecht, Probezeit, Arbeitsgericht, Vertragsänderung
Benotete Klausur verloren, was nun?

Moin,

ich unterrichte an einem niedersächsischen Gymnasium einen Oberstufenkurs, der in den nächsten Wochen die Abiprüfungen macht. Vor den Osterferien haben die 10 Schüler die letzte, zweistündige Klausur geschrieben. Danach hat mich allerdings die Grippewelle erwischt und ich war wirklich zu fertig, um die Klausur zu korrigieren, weswegen ich sie leider erst in der allerletzten Sitzung unmittelbar vor den Osterferien zurückgeben konnte (die Schüler sind jetzt zwecks Lernen vom Unterricht freigestellt). In dieser letzten Sitzung hat nun ein Schüler gefehlt. Da ich grundsätzlich keine Klausuren an Dritte verteile, habe ich dem Schüler dann seine Klausurnote sowie seine Zeugnisnote per Mail mitgeteilt und die Klausur behalten.

Dann herrschte Durcheinander: Einige Schüler haben die Klausur direkt noch in derselben Stunde gleich zurückgegeben, weil wir uns ja nicht mehr sehen würden, andere wollten die Klausur nach den Ferien in mein Fach legen lassen. Da ich noch in der Probezeit bin, habe ich dann noch 3 Exemplare, zusammen mit Arbeiten aus anderen Lerngruppen, an die Schulleitung weitergeleitet.

Jetzt, Wochen später, wollte ich die inzwischen abgegebenen Klausuren sichten und fürs Archiv zusammenstellen, dabei ist mir aufgefallen, dass die Arbeit des Schülers, der bei der Rückgabe fehlte, nicht in meinen Unterlagen ist, obwohl ich sie doch nicht rausgegeben habe. Ich habe sämtliche Dokumente, die ich besitze, Seite für Seite umgeblättert, ohne Spur. Ich habe 6 Klausuren, 3 sind noch beim Schulleiter.

Normalerweise ordne ich meine Dokumente immer sehr sorgfältig, ich kann mir nicht erklären, wo diese Klausur geblieben ist. Wir haben allerdings zuhause in den Ferien renoviert und auch sehr viel Altpapier entsorgt. Jetzt befürchte ich schon das Schlimmste, nämlich dass meine bessere Hälfte die besagte Klausur aus Versehen weggeworfen hat.

Zusammenfassung: Die Klausur ist nicht mehr auffindbar und der Schüler hat sie nie gesehen, aber die Note erhalten und war auch sehr damit zufrieden, die ja auch für die Abizulassung relevant war.

Was nun? Muss die Klausur gar wiederholt werden? Wird sich eine mitten im Abi verschollene Grundkursklausur negativ auf meine Verbeamtung auswirken?

Ich habe wirklich überall gesucht und bin sonst so strukturiert, ich kann mir das einfach nicht anders erklären, als dass die Klausur entweder in der Schule irgendwo runtergefallen oder eben beim Ausmisten fälschlicherweise entsorgt worden ist. Ist die von mir gegebene Note trotzdem rechtens, obwohl das Dokument selbst nicht mehr vorhanden ist?

Für jeden Rat wäre ich dankbar.

Grüße,

Leon

Schule, Klassenarbeit, Lehrer, Probezeit, Schulrecht, Verbeamtung, Ausbildung und Studium

Meistgelesene Beiträge zum Thema Probezeit