Was passiert bei einem 4ten A Verstoß in der Probezeit?

Hallo,

Meinen ersten A-Verstoß bekam ich am 23.09.2018, durch einen Unfall bei dem es mich über die Straße schleuderte. Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot. 1Punkt

Meine Probezeit hat sich dann um 2 Jahre verlängert und habe eine Aufbauseminar absolviert.

Meinen 2ten A-Verstoß erhielt ich dann am 27.02.2020 da ich durch Glatteis auf der Autobahn gegen eine Leitplanke gerutscht bin. (Ich bin nur 20kmh gefahren da es an diesem Tag schlimm geschneit hat und schneller gar nicht möglich war). Trotzdem wurde es als unangepasste Geschwindigkeit bei schlechten Wetterverhältnissen gewertet. 1 Punkt

Habe die Verwarnung und die Empfehlung zu einem Freiwilligen Aufbauseminar? erhalten

So nun wurde ich mit Handy am Steuer erwischt (17.01.21) als ich einen Anruf entgegennahm um zu sagen das ich später zurück rufe, was natürlich keinen Wert hat. Dran gegangen ist dran gegangen. Habe bisher aber nur das Bußgeld der Polizei erhalten aber noch keinen Brief von der Führerscheinstelle.
Jedoch wird das mein 3ter A Verstoß sein. Habe in der Führerscheinstelle angerufen diese meinten ich müsse wahrscheinlich dann meinen Schein 3 Monate abgeben.

Problem nun ist es das ich Februar 2021 in einem Kreisverkehr bei starkem Nebel einen Unfall hatte, da ich in einen Kreisverkehr eingefahren bin und den Fahrer der ohne Licht fuhr zu spät erkannt hab und diesem rein gefahren bin da ich es nicht mehr abbremsen konnte. Die Polizei meinte beide Parteien werden ein Bußgeld erhalten. Der andere wegen fahren ohne Licht und ich wegen Vorfahrtsrecht missachtet. In dem Falle wäre dies mein 4ter A-Verstoß und würde gern wissen mit welcher Strafe ich rechnen müsste?

Recht, Führerschein, Probezeit, Auto und Motorrad
Wie viel Vertragsstrafe in der Probezeit laut meines Vertrages?

Hallo, ich habe im Dezember ein paar Bewerbungen verschickt. Einige Firmen hatten sich schnell gemeldet, andere haben auf sich warten lassen. Ich habe dann unter den ersten Firmen das beste Angebot rausgesucht und angenommen/unterschrieben (Firma A), weil ich nach dem Studium nicht ohne Job sein wollte. Jetzt, fast 2 Monate später haben sich aber noch "bessere" Firmen (Firma B) bei mir gemeldet und zugesagt zum gleichen Beginn. Mir ist jetzt nicht klar wie viel Vertragsstrafe ich zahlen muss. Ein Aufhebungsvertrag wird seitens des Arbeitgebers (AG) nicht angeboten. Ich werde aber auf jeden Fall das Angebot von Firma B annehmen.

Firma A Vertrag:

Beginn: 01.04.2021

Bruttoarbeitslohn: 3600€

Kündigungsfrist lt. Vertrag: 6 Monate Probezeit mit 30 Tage zum Ende des Monats, Kündigung vor Antritt nicht zulässig

(würde ich am 01.04.2021 direkt kündigen, wäre die Kündigung zum 31.05.2021 wirksam)

Abschnitt Vertragsstrafe: Der Arbeitnehmer (AN) hat an den AG eine Vertragsstrafe zu zahlen, wenn a) der AN die Arbeit schuldhaft nicht oder verspätet aufnimmt b) der AN das Arbeitsverhältnis schuldhaft ohne Einhaltung der maßgeblichen Kündigungsfrist auflöst.

Abschnitt Höhe Vertragsstrafe: Die Höhe der Vertragsstrafe richtet sich nach dem monatlichen Bruttoentgelt des AN und nach der gesetzlichen Mindestkündigungsfrist zum Zeitpunkt des Vertragsverstoßes. Beträgt die Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Verstoßes 2 Wochen, so ist das monatliche Bruttoentgelt für diesen Zeitraum (also 2 Wochen) als Vertragsstrafe zu zahlen. Im Falle der verspäteten Aufnahme der Arbeit sowie der vorübergehenden Arbeitsverweigerung wird als Vertragsstrafe.....[unwichtig, ich will ja sofort kündigen/nicht antreten] Maximal ist die Höhe der Vertragsstrafe jedoch auf ein Bruttomonatsentgelt begrenzt.

Zahle ich nun 3600€ maximal für die zwei Monate als Vertragsstrafe, Gehalt von 2 Wochen oder 2x 3600€ ( 2 Monate Zeitraum bis zur ordentlichen Kündigung)als Strafe?

Maximalbetrag von einem Bruttomonatsentgelt 100%
monatliche Bruttoentgelt für 2 Wochen 0%
Ganzer Zeitraum bis zum 31.05.2021 (also 2 Monate Entgelt) 0%
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