Was passiert bei einem 4ten A Verstoß in der Probezeit?
Hallo,
Meinen ersten A-Verstoß bekam ich am 23.09.2018, durch einen Unfall bei dem es mich über die Straße schleuderte. Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot. 1Punkt
Meine Probezeit hat sich dann um 2 Jahre verlängert und habe eine Aufbauseminar absolviert.
Meinen 2ten A-Verstoß erhielt ich dann am 27.02.2020 da ich durch Glatteis auf der Autobahn gegen eine Leitplanke gerutscht bin. (Ich bin nur 20kmh gefahren da es an diesem Tag schlimm geschneit hat und schneller gar nicht möglich war). Trotzdem wurde es als unangepasste Geschwindigkeit bei schlechten Wetterverhältnissen gewertet. 1 Punkt
Habe die Verwarnung und die Empfehlung zu einem Freiwilligen Aufbauseminar? erhalten
So nun wurde ich mit Handy am Steuer erwischt (17.01.21) als ich einen Anruf entgegennahm um zu sagen das ich später zurück rufe, was natürlich keinen Wert hat. Dran gegangen ist dran gegangen. Habe bisher aber nur das Bußgeld der Polizei erhalten aber noch keinen Brief von der Führerscheinstelle.
Jedoch wird das mein 3ter A Verstoß sein. Habe in der Führerscheinstelle angerufen diese meinten ich müsse wahrscheinlich dann meinen Schein 3 Monate abgeben.
Problem nun ist es das ich Februar 2021 in einem Kreisverkehr bei starkem Nebel einen Unfall hatte, da ich in einen Kreisverkehr eingefahren bin und den Fahrer der ohne Licht fuhr zu spät erkannt hab und diesem rein gefahren bin da ich es nicht mehr abbremsen konnte. Die Polizei meinte beide Parteien werden ein Bußgeld erhalten. Der andere wegen fahren ohne Licht und ich wegen Vorfahrtsrecht missachtet. In dem Falle wäre dies mein 4ter A-Verstoß und würde gern wissen mit welcher Strafe ich rechnen müsste?
7 Antworten
Trotzdem wurde es als unangepasste Geschwindigkeit bei schlechten Wetterverhältnissen gewertet. 1 Punkt
Da hättest du dir einen Anwalt nehmen müssen. Oder zumindest widersprechen.
Problem nun ist es das ich Februar 2021 in einem Kreisverkehr bei starkem Nebel einen Unfall hatte, da ich in einen Kreisverkehr eingefahren bin und den Fahrer der ohne Licht fuhr zu spät erkannt hab und diesem rein gefahren bin da ich es nicht mehr abbremsen konnte.
Hier bist du wohl etwas zu schnell gefahren, da wird es wieder einen Punkt geben.
Du kannst nur 3 A-Verstöße haben. Der 4. wird nicht gezählt. Du musst deinen Führerschein abgeben und zur MPU.
Ist vielleicht auch besser so, denn du scheinst viele Unfälle zu bauen. Das kann ja irgendwann auch mal schlecht für dich oder andere ausgehen...
Man wird Dir die FE entziehen.
Eine Neuerteilung ist erst nach Ablauf einer 3-monatigen Sperrfrist möglich.
Während dieser Zeit ruht die Probezeit und wird dann fortgesetzt.
Vor Neuerteilung wird regelmäßig eine MPU gefordert.
Je nachdem welches der beiden aktuellen Bußgeldverfahren zuerst abgeschlossen wird, löst dieses auch die Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde aus.
Punkte und Bußgelder für diese Verfahren fallen natürlich auch an,
gegebenenfalls wird der Bußgeldregelsatz wegen Voreintragungen erhöht.
Aktuell hast Du Stufe 2 der Probezeitmaßnahmen hinter Dir,
also das ASF und die Empfehlung für die verkehrspsychologische Beratung.
Stufe 3 [§2a Abs.(2) Punkt 3] wird dann aktiv, wenn die Fahrerlaubnisbehörde von einem erneuten A-Verstoß, also einem weiteren Punkt erfährt.
Ob das der Punkt für Telefonieren am Steuer oder der für den Vorfahrtverstoß ist,
ist egal. Der andere Verstoß bleibt folgenlos, was Probezeitmaßnahmen angeht.
.
Soweit richtig.
Allerdings in dem Fall nicht relevant, da es nur drei Stufen der Probezeitmaßnahmen gibt.
Zusammengefasst gilt:
Wurde durch einen Verstoß eine Probezeitmaßnahme ausgelöst,
sind alle weiteren Verstöße die bis zum Ende dieser Maßnahme begangen werden für die Probezeit folgenlos.
Punkte und Bußgeld gibt es natürlich trotzdem.
Also zum einen bist du an 3 der 4 Geschichten ja selbst voll schuld und das siehst du auch ein und ist lobenswert. Bei der vierten Nummer würde ich mir nem Anwalt nehmen und mit diesem dass ganze Mal durchsprechen, da eigentlich der Fahrer des anderen Fahrzeugs durch sein Verhalten ohne Licht zu fahren den Unfall, sagen wir Mal, begünstigt hat.
Nichts desto trotz, wirst du sehr wahrscheinlich erstmal deinen Lappe ein bißchen in Urlaub schicken dürfen. Dazu wird sicher ein weiteres Aufbauseminar kommen und möglicherweise tatsächlich eine MPU. Dies entscheidet jedoch die Führerscheinstelle immer sehr individuell
Bei der vierten Nummer würde ich mir nem Anwalt nehmen und mit diesem dass ganze Mal durchsprechen, da eigentlich der Fahrer des anderen Fahrzeugs durch sein Verhalten ohne Licht zu fahren den Unfall, sagen wir Mal, begünstigt hat.
Das wird nichts bringen, Stichwort Sichtfahrgebot.
Man darf nur so schnell fahren, das man innerhalb des überschaubaren Bereiches anhalten kann. Für den Unfall ist es egal, ob das Fahrzeug Licht anhatte oder nicht.
Es hätte auch ein Fußgänger sein können, die sind i.d.R. auch nicht beleuchtet.
Ein zweites ASF gibt es nicht.
Könnte durchaus sein, dass du deine Fahrerlaubnis verlierst :(
Das hier könnte Dir u.a. drohen:
http://www.verkehrsrecht-ratgeber.de/verkehrsrecht/fuehrerschein/content_02_03.html
Vielen Dank für die Antwort, jedoch verstehe ich den Punkt nicht in dem sie schreiben welches zuerst abgeschlossen wird löst die Maßnahmen aus. Lösen nicht beide Verfahren jeweils eigene Maßnahmen aus? (Abgesehen vom Bußgeld und den Punkten)