Probearbeiten trotz Festanstellung - was ist wirklich erlaubt?

Hallo zusammen!

Ich habe mich jetzt eine halbe Ewigkeit durch Google gekämpft und finde keine zufriedenstellende Antwort. Daher seid ihr jetzt dran. Bisher hat mir das immer am meisten weiter geholfen. Folgender Sachverhalt: Eine Angestellte in unserer Firma hat während ihrer Freizeit in einem anderen Betrieb Probe gearbeitet. Dies ist mir nur durch Zufall zu Ohren gekommen, von ihr weiss ich das bis heute nicht. Sie ist derzeit in Urlaub und kann zu diesem Fall erst mal nicht befragt werden. Sie befindet sich in einer Festanstellung. Kündigung von unserer Seite erfolgte NICHT. Keinem war ansatzweise klar, dass sie sich verändern will. Jetzt ist es so, dass sie einen Tag darauf in Urlaub geflogen ist, nach dem Probearbeiten und mir an diesem Tag ihre Kündigung gebracht wurde. Nicht von ihr selbst, versteht sich. Sie sass schon im Flugzeug. Das Verhältnis war bis dato immer einwandfrei, mit kleinen Ausnahmen wie sie wohl in jeder Firma vorkommen. Warum genau die Kündigung erfolgte, ist mir bis heute unbekannt. Da muss man noch das Gespräch suchen, wenn die betroffene Person aus dem Urlaub zurück ist. Mich stört an dieser ganzen Sache die Art und Weise - aber das ist ein anderes Thema. Ich frage mich jetzt, ob es in Ordnung war das sie OHNE Absprache mit unserem Chef woanders Probe gearbeitet hat - noch, wo bis dato ein nicht gekündigtes Arbeitsverhältnis bestand. Hätte sie das nicht anmelden müssen? Sie hatte sich für diesen Nachmittag mit einer Ausrede einen freien Tag erbeten. Ich war mal ihre Ausbilderin und später der erste Ansprechpartner als Marktleitung. Nun trifft mich diese Kündigung völlig unvorbereitet und ohne jeglichen Grund. Ich möchte diese Art und Weise nicht einfach so hinnehmen und mal wissen - was darf man überhaupt wenn es um Probearbeiten geht? Das Gesetz dazu finde ich wenig hilfreich. Da wird nur von dem Fall einer Kündigung gesprochen. Doch wie ist das, wenn selbgie nicht vorliegt? Ist das nun anzumelden oder nicht? Vielen Dank für eure Mühe und eure Antworten.

Grüssle Chrissy

Arbeit, Job, Arbeitsrecht, Probearbeiten, Festanstellung
Jobcenter verbietet Probearbeit! Rechtens?

Erst mal die Fakten zu mir:

  • seit 09/2006 arbeitslos und im ALG2-Bezug (vorher selbstständig, berufsunfähig in dem ausgeübten Bereich, Amt hat bisher jede Art von Umschulung abgelehnt)
  • mittlerweile 48 Jahre alt, alleinerziehend, 2 Kinder
  • seit 1 Jahr 40% GdB(Gehbehinderung)
  • zurzeit im befristeten Minijob, der endet diesen Monat!

Rund um den Job:

Gefunden habe ich über die Zeitung ein Stellenangebot als Aushilfe in einem Autohof ab nächsten Monat, anfangs im 400€-Verhältnis. Ich soll an die Kasse, dort könnte ich sitzen (Behinderung). Dieser große Autohof ist brandneu, hat vor 4 Wochen erst eröffnet, überall wird noch gewerkelt. Mitarbeiterstamm ist erst im Aufbau. Geplant lt. AG sind pro Schicht 4-5Leute (sobald der Betrieb voll läuft), derzeit hat er pro Schicht 1 Vollzeitler, stockt jetzt erst mal mit Minijobbern auf. Aus diesen will er dann, wenn es nötig wird, weitere Voll- und Teilzeitlern "rekrutieren" und neue Minijobber holen.

Ich bekomme da die Chance, als in dieser Branche unerfahrene Quereinsteigerin zuerst auf 400€-Basis arbeiten zu können. Wenn ich mich nicht grad saublöd anstelle, könnte es dann mit etwas Glück zumindest mit Teilzeit klappen. AG ist mir (zufällig) aus dem persönlichen Umfeld her bekannt... das ist auch der Grund, warum er mir eine Chance gibt.

Da er alle anderen Bewerber, die er in Betracht zieht, um eine einmalige Probearbeit bittet (4 Stunden), wurde das gestern im Vorstellungsgespräch auch mit mir vereinbart.

Das Jobcenter:

Habe heute brav die beabsichtigte Probearbeit und den in Aussicht stehenden Job gemeldet. Jetzt der Hammer: Wird nicht genehmigt, weil nicht sozialversicherungspflichtig. Das Ganze im persönlichen Gespräch, habe nichts schriftliches. Angeblich wäre das laut Gestz so.

Hab mich hingesetzt und gefunden:

  • § 2 SGB 2: Bin zu allem verpflichtet, wasdie Hilfsbedürftigkeit verringert.
  • § 10 SGB 2: Habe jeden zumutbaren Job anzunehmen.
  • § 16 Abs. 3 SGB 2: Zur Eingliederung in Arbeit erbringt die Agentur für Arbeit Leistungen nach § 35 SGB 3 (als Kann-Leistung)

Aber die angebliche Rechtsgrundlage, dass Probearbeit bei 400€-Job NICHT genehmigt werden darf, habe ich nicht gefunden. Dem Geschwafel des SB entspricht nur der § 16b des SGB2. Nur: ich WILL ja gar kein Einstiegsgeld! Ich will nur nicht bei einer möglichen Kontrolle wegen Schwarzarbeit hingehängt werden! (Bei uns sind die Kontrolettis sehr eifrig)

Der Mitarbeiter des Jobcenters sagte: Dieser Arbeitgeber sei ja in der Datenbank gar nicht vorhanden (Kunststück, Firma ist brandneu). Auch hat er die in der Zeitungsanzeige angegebene Telefonnummer angerufen und ist meinem möglicherweise zukünftigem Chef telefonisch auf den Pelz gerückt.

Der ist jetzt vermutlich reichlich angekäst...

Meine Frage:

Hat das Jobcenter überhaupt das Recht, mir die Probearbeit zu untersagen? Wir reden hier von 4 Stunden! Existiert die mündlich behauptete, aber nicht spezifizierte "Rechtsgrundlage" überhaupt? Im SGB2 konnte ich jedenfalls nichts finde

Minijob, ALG II, Jobcenter, Probearbeiten
Wann liegt ein Missbrauch der Probearbeit vor?

Hallo,

Ich habe vor kurzem eine Bewerbung für eine Teilzeitstelle in einer Bäckerei als Aushilfskraft beim backen geschrieben und wurde zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Das verlief gut, mir wurde gesagt sie suchen einen Mitarbeiter, der 2-3 Jahre im Unternehmen bleiben kann. Allerdings sollte ich erst 1 Woche probearbeiten, 6h von Montag - Freitag und Arbeitskleidung(die ich mir kaufen musste) sollte ich auch mitnehmen. Ich war im glauben den Mindestlohn zu verdienen, dies wurde jedenfalls mündlich gesagt und es wurde nie von unentgeltlicher arbeit oder "reinschnuppern" gesprochen. Die ersten 3 Tage arbeitete ich von 19:00-1:00 Uhr(die anderen 2 Tage von 10:00-16:00)in der bäckerei und habe wie jeder andere mitarbeiter teig angemischt, abgewogen, geformt und co. Natürlich musste man mir am anfang viel erklären, dennoch habe ich die gleiche arbeit wie der rest(auch eigenständig) gemacht. Jetzt sollte die Probearbeit aber plötzlich auf 2 Wochen verlängert werden. Deshalb fragte ich nach einem Gesprächstermin um den Grund für diese Entscheidung zu erfahren, da mmn 30h arbeit ausreichen um einschätzen zu können, ob jemand für den Job geeignet ist. Als Antwort bekam ich nur noch eine E-Mail in der kurzgefasst stand, dass sie mich nicht für das Unternehmen wollen und doch keinen mehr für den Sommer über suchen. Ich komme mir hier aber ein klein wenig abgezogen vor, schließlich hatte ich jeden Tag 10km Anfahrtsweg und bin durch Atypischen Autismus, eine stark ausgeprägt sozialphobie und eine Panikstörung Schwerbehindert(In der Stellenanzeige wurde nach Menschen mit einschränkungen und Förderbedarf gesucht) Ich habe auf google etwas rumgelesen und finde mmn viele Punkte an der Geschichte die zu einem missbrauch der Probearbeit passen(Arbeitskleidung, feste Arbeitszeiten, Vorgesetzte die mir Aufgaben geben, großteils selbstständiges arbeiten, pausen die an die arbeitszeit gehangen werden wenn ich sie mache)

Gibt es hier jemanden der das besser beurteilen kann? Habe ich das Recht eine Entschädung einzufordern bzw. einen Anwalt einzuschalten? Lohnt sich das überhaupt?

Arbeitsrecht, Autismus, Bäckerei, Probearbeiten, Teilzeitjob

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