Hallo.
Momentan bin ich (noch) ALG - 1 - Empfänger.
Nun bin ich aber ab dem 01.04.2017 in einer bezahlten Probearbeit beschäftigt, nach welcher ich vielleicht auch übernommen werde.
Da ich das mit dem Übernommen werden aber leider noch nicht mit Sicherheit weiß, aber ganz gerne in der Probezeit (da ja bezahlt) umziehen würde, möchte ich mich auch hier schon mal vorsorglich diesbezüglich informieren.
Würde ich nicht übernommen werden, würde ich doch erneut ALG 1 beziehen?
Welche KDU würde gesetzt dem oben genannten Falle für mich (Alleinstehend, 22 Jahre alt und wohnhaft in Mecklenburg - Vorpommern) als angemessen gelten und dann auch übernommen werden?
Über ernsthafte und hilfreiche Antworten würde ich mich sehr freuen.
Vielen Dank im Voraus für alle guten Antworten!