Hallo, liebe Community, ich bin arbeitsunfähig in Rente und bekomme bald meinen nicht genommen Urlaub ausbezahlt (Urteil BGH etc.). Leider bin ich auch seit 2009 in Privatinsolvenz, d.h. jetzt in der Wohlverhaltensperiode, und erhalte für die Jahre 2009, 2010 und 2011 anteilig Urlaubsabgeltung. Wie und was wird nun davon übrigbleiben? Im Netz habe ich ein Urteil gefunden, wonach Urlaubsabgeltung "in orts- bzw. branchenüblicher Höhe" einem komplett verbleiben kann. Stimmt das? Kann man das, wenn es einen Entscheidungsspielraum gibt, beeinflussen? Danke schon mal für Eure Antwort(en)! oldiegirl