Bundespolizei Mittlerer Dienst oder Gehobener Dienst?

Hallo, ich bin M/17 habe meinen theoretischen Teil der Fachhochschulreife absolviert und bin gerade dabei den Praktischen Teil zu absolvieren.

Ich habe vor mich bei der Bundespolizei zu Bewerben, stelle mir aber die grundlegende Frage ob ich den Mittleren oder den Gehobenen Dienst einschlagen soll.

Zu beginn der Dienstzeit(nach bestandener Ausbildung) sind Gehälter und Aufgabenbereiche noch sehr ähnlich und ändern sich erst im laufe der Zeit. Der Mittlerer Dienst bleibt wahrscheinlich seinem Tätigkeitsbereich treu und dem gehobenen wird immer mehr Verantwortung zugeteilt. Soweit Richtig?

Wie sieht später im Dienst der Anteil vom Schriftlichen zum Praktischen aus, also wer muss öfters hinter dem PC hocken und Anträge ect. schreiben? Denn ich bin lieber die meiste Zeit aktiv. Mir ist bewusst, dass man als Polizist ums schrieben nicht drum rum kommt.

Ist es zwingend, dass man im g.D Führungsaufgaben übernimmt oder kann man auch "für immer" die gleichen Tätigkeiten übernehmen welche im m.D ausgeübt werden?

Die Komplikationen für mich sind hier, dass ich noch nicht weiß ob ich mich wirklich als Führungsperson sehe, da ich eine recht schüchterne und introvertierte Person bin. Wie ich mich in Zukunft noch Persönlich entwickle kann ich da natürlich nicht vorhersehen. Und ich habe kein starken Wissensstand im Bereich Allgemeinbildung, Politik und Wirtschaft. Zudem auch ein fehlendes Interesse in den Bereichen. Heißt also ich müsste mir für den Einstellungstest und für das spätere Studium noch einiges "unfreiwillig" aneignen.

Natürlich würde in der Ausbildung im m.D diese Themen auch kommen, jedoch nicht so intensiv.

Und stimmt es dass die Ausbildung im m.D mehr Praxis enthält als die im g.D oder ist der Anteil bei beiden gleich auf? Wie wahrscheinlich ist es vom m.D in den g.D aufsteigen zu können?

Was meint ihr? Könnt ihr mir allgemeine Ratschläge mitgeben?

Schule, Polizei, Bundespolizei, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro
Tochter hat polizeiliche Vorladung als angeblich Geschädigte, muss man die Vorladung wahrnehmen und wann machen Schulen (NRW) eine Anzeige?

Hallo zusammen,

meine 15-jährige Tochter (noch eher etwas kindlicher, und eher schüchtern) hat eine Vorladung bekommen zu einer zeugenschaftlichen Vernehmung (wegen Bedrohung, der Vorfall soll an ihrer Schule passiert sein).

Und zu einem Vorfall, der schon mehr als 3 Monate zurück liegt. Mehr stand da erstmal nicht. Meine Tochter sagte, sie könne sich nach so langer Zeit gar nicht mehr erinnern.

Und ich finde so eine Vorladung zur Polizei ist für so ein junges Mädchen auch beeindruckend. Ich möchte eigentlich nicht, dass sie das über sich ergehen lassen muss, wenn es nicht ABSOLUT sein MUSS.

Ich habe dann bei der Polizei angerufen, weil ich natürlich wissen wollte worum es geht.

Der Polizist hat mir keine Auskünfte gegeben um was es sich handelt. Was ich echt nicht verstehen kann.

Er meinte nur, dass meine Tochter innerhalb dieses Vorfalls ja auch Geschädigte wäre. (Das kann dann ja nur irgend jemand zu Protokoll gegeben haben, der beteiligt gewesen ist.)

Sie weiss absolut nicht was gemeint sein könnte. Unter einigen Schülern dort ist der Ton sowieso manchmal sehr rau.

Mein Anwalt sagte Mal zu mir, dass man jeden Kontakt zur und jede Befragung bei der Polizei besser vermeidet.

Aber auch ohne den Rat meines Anwalts möchte ich eigentlich nicht, dass sie da befragt wird, wenn es nicht sein muss.

Ich fand auch dass der Polizist wenig zuvorkommend war, da er verweigerte mir kurz zu sagen, um welchen Vorfall es sich denn handelt.

Dies hätte meiner Tochter bestimmt geholfen sich zu erinnern.

Die Lehrerin sagt mir auch nicht um was es sich handeln könnte, bzw. sie müsse sich erst erkundigen.

Ob Schulen in NRW selbst unter Umständen bei solchen Vorfällen Anzeige erstatten? Ich habe im Internet zum Teil widersprüchlich formulierte Aussagen gefunden.

Wegen der Hausordnung würde ich erstmal davon ausgehen, dass die Schule das kann.

Wenn jetzt Eltern eine Anzeige erstatten, weil ihr Kind innerhalb der Schule bedroht wurde, wird die Schule doch sicherlich informiert? Auch noch, wenn der Vorfall zur Anzeige kurz nach der Schule vor dieser stattgefunden hat?

Ich wäre dankbar über Eure Ratschläge und jemand der sich über die Abläufe an den Schulen in Fällen von Gewalt und/oder Bedrohung unter Schülern auskennt.

Vielen Dank im Voraus.

Schule, Polizei

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