(10) Millionen sind von der Wahl des Bundestages ausgeschlossen, weil ihnen die Staatsbürgerschaft fehlt. Damit stehen sie unter permanenter Fremdherrschaft.
Deshalb Fordern immer wieder Verbände, das auch Menschen ohne Deutsche Staatsangehörigkeit wählen sollten die mindestens 5 Jahre in Deutschland leben.
Schliesslich zahlen sie auch alle Steuern, Beiträge, Gebühren etc.
Um ein Wahlrecht für Ausländer:innen durchzusetzen hatte die Linke einen Antrag im Bundestag eingereicht.
Der Lautete: Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes und zur Einführung eines allgemeinen Wahlrechts für alle Einwohnerinnen und Einwohner der Bundesrepublik Deutschland (Ausländerwahlrechtsgesetz)https://dip.bundestag.de/vorgang/.../63530
Das Gesetz wurde durch die Beendung der damaligen Legislaturperiode nicht angenommen.
Jedoch haben viele Verbände, die Presse druck ausgeübt um Menschen ohne Staatsangehörigkeit wählen lassen zu dürfen.
U.a die TAZ, der Spiegel etc.
Meine Frage:
Sollten Ausländer:innen in Deutschland die mindestens 5 Jahre Leben das Aktive und Passive Wahlrecht erhalten?