UMFRAGE! Darf man mit ALG 2 (Hartz 4) ein Auto besitzen und unterhalten?

UMFRAGE!

Guten Morgen.

Zur Zeit bekomme ich leider ALG 2 (auch Hartz 4 genannt), worauf ich nicht grade stolz bin.

Wie dem auch sei, trotz dessen mache ich grade meine Fahrerlaubnis Klasse B (wird oft von potenziellen Arbeitgebern verlangt) und würde auch gerne, wenn ich den Führerschein habe, mein erstes eigenes Auto haben.

Mein erstes eigenes Auto soll definitiv gebraucht sein, nicht allzu teuer und ist eher für die Stadt oder falls möglich für den Beruf gedacht, als für weitere längere Strecken.

Soviel zum Hintergrund meiner Frage.

Ich habe mal gehört, dass Menschen mit ALG 2 kein eigenes Auto haben dürfen, weil es Ihnen als Vermögen angerechnet wird und den Bedarf an ALG 2 mindert.

UMFRAGE!

Darf also ein Mensch mit ALG 2 (Hartz 4 Bezieher) ein eigenes Auto kaufen, haben und unterhalten oder ist ihm dieses verboten oder untersagt?

Bitte wählt aus den vorhandenen Antwortmöglichkeiten aus.

Vielen Dank für alle Antworten und Teilnahmen.

Ja, man darf ein Auto bei Hartz 4 haben ... 96%
Eigene Antwort / Andere / Sonstige 4%
Man darf nicht nur, sondern ... 0%
Nein, man darf kein Auto bei Hartz 4 haben ... 0%
Es ist nicht nur verboten, sondern ... 0%
Vielleicht darf man eines haben, wenn ... 0%
Vielleicht darf man eines haben, aber ... 0%
Auto, Recht, Führerschein, ALG II, Fahrerlaubnis, Hartz IV, Jobcenter, Pflicht, Finanzen und Verwaltung
UMFRAGE! Vorladung der Polizei "zur Erörterung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit" - was hat das zu bedeuten - welche Pflichten und welche Rechte habe ich?

UMFRAGE!

Hi liebe Leute,

gestern habe ich eine Vorladung der Polizei in meinem Briefkasten aufgefunden.

Laut einiger meiner Nachbarn stand die Polizei mit einem Streifenwagen direkt vor dem Haus, in dem ich wohne, hat bei mir geklingelt und dann den Brief mit der Vorladung eigenhändig eingeworfen.

Die Vorladung besteht aus einer DIN A4 Seite (einseitig) mit folgendem (genauer) Wortlaut:

"Vorladung

Bitte bringen Sie diese Vorladung zum Termin mit!

Sehr geehrter Herr X,

zur Erörterung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit am 05.02.2019 um 20:28 Uhr in X, an X 103

bitte ich Sie, sich am Mittwoch, den 24.04.2019 um 08:00 Uhr in X, X Straße 12b, X einzufinden.

Ich bitte, folgende Ausweispapiere / Unterlagen mitzubingen:

Bundespersonalausweis und Führerschein"

Das Schreiben enthält zudem noch einige Hinweise, die ich der länge nach genau, aber kürzer beschreiben möchte:

  • im Hinderungsfalle wird um rechtzeitige Mitteilung unter Angabe des Grundes gebeten
  • Falls ich keine Antwort auf meine Mitteilung erhalte, bleibt es bei dieser Vorladung
  • Hinweis:

Auf Antrag erhalten Zeugen für Verdienstausfall, Fahrtkosten und sonstige Aufwendungen (z.B. Kosten für notwendige Begleitpersonen) eine Entschädigung

Nun frage ich mich, denn dies geht aus dem Schreiben NICHT hervor:

Bin ich als Beschuldigter ODER als Zeuge geladen?

Muss ich zu dieser Vernehmung tatsächlich erscheinen?

Drohen mir Konsequenzen und wenn ja, welche, falls ich nicht erscheine?

Unten im Brief stehen auch zwei Kästchen, von denen KEINES angekreuzt ist.

In den Kästchen gibt es folgenden Inhalt:

  • Merkblatt für Rechte und Befugnisse von Verletzten im Strafverfahren ist beigefügt
  • Erziehungsberechtigte wurden von der Vorladung unterrichtet / vorstehend bezeichnetes Merkblatt ist übersandt

Wahrscheinlich geht es um ein Blitzerfoto von vor über 2 Monaten, bei dem ich 23 km/h zu schnell gefahren bin. Ich weiß die Höhe des Bußgeldes und dass ich nun einen Punkt habe.

Was mit aber NICHT klar ist und so recht werden will:

Was bitte hat die Polizei nun damit zu tun und warum wurde ich vorgeladen?

Vielleicht kann mir ja nun jemand dabei helfen, das zu verstehen. Danke im Voraus für alle Antworten.

Du musst dort nicht erscheinen, denn ... 42%
Du musst dort erscheinen, weil es sonst Ärger gibt ... 17%
Ich würde Dir folgendes raten bzw. empfehlen ... 17%
Du solltest (musst aber nicht) dort erscheinen, damit ... 8%
Du musst und solltest dort nicht erscheinen, denn ... 8%
Du brauchst darauf überhaupt nicht zu reagieren, weil ... 8%
Du solltest / musst darauf zumindest reagieren, damit ... 0%
Polizei, Geschwindigkeit, Recht, Anwalt, Anzeige, Behörden, straßenverkehrsamt, Vorladung, Pflicht

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