Pflichten des Mieters (Gehweg, Schnee räumen, Rasen usw.)

Hallo zusammen,

wir wohnen in einem Haus mit 2 anderen Familien. Wir wohnen im 1. OG, der Garten wird ausschließlich von den Bewohnern des EG genutzt. Unser Vermieter hat uns nun allen per E-Mail mitgeteilt, dass in der kommenden Wintersaison diese Aufgaben auf uns warten:

"Es müsste dann darauf geachtet werden, dass der Gehweg einmal im Monat (muss jeder nach Sicht selbst entscheiden) gefegt wird, evtl. wachsendes Gras aus den Fugen entfernt, rumliegender Müll und Blattfall entfernen und das Wichtigste: den Gehweg und einen Streifen vor dem Haus für Fußgänger bei Schneefall geräumt ist"

Angeblich hat das bisher die Dame im EG gemacht (hat nie irgendjemand gesehen, die hat da auch keinen Finger krumm gemacht), aber sie geht nun wieder halbtags arbeiten und hat jetzt "keine Zeit mehr", das alles allein zu machen.

So, sehe ich ja alles ein, kein Thema. Aber: 1.) unser Haus ist das Eck-Grundstück, wir haben einen rießigen Gehweg direkt an der Straße entlang einmal um das ganze Haus herum. Gehört dieser Weg wirklich zu uns, auch wenn dort NIE einer von uns läuft? Gehört das wirklich zum Haus? Ich komme mir unendlich dumm und lächerlich vor, den Gehweg an einer öffentlichen Straße zu räumen auf dem ich niemals laufe?

2.) direkt vor unserem Haus, auf der anderen Straßenseite betreibt eben unser Vermieter eine Großbaustelle, dort entstehen grade zwei Mehrfamilienhäuser und mehrere Ferienwohnungen. Genau an dem Tag, an dem zum ersten Mal die vielen LKWs und Bagger fahren und die Straße und den Gehweg rund um die Uhr versauen, kommt eben die Mail, dass wir Straße und Gehweg reinigen müssen... Muss ich wirklich den Dreck wegmachen, den seine Baustelle verursacht?? Bzw wenn ich mich weigere, erscheint dann eine Putzfirma plötzlich auf unseren Nebenkosten? Das würde 100% zu unserem Vermieter passen....

3.) muss ich wirklich "evtl. wachsendes Gras aus den Fugen entfernen" ? Es geht hier nicht um Faulheit, sondern dass ich das Gefühl habe, für den Millionär den Gärtner zu spielen...

4.) unser Vermieter ist ein Stadtbekannter Geldhai und ausgekochtes Schlitzohr (Highlight: Geld für das Benzin der Kettensäge, mit dem er einen Baum gefällt hat, auf der Nebenkostenabrechnung). wenn ich nun selber fege und räume und tue und mache, worauf muss ich in der Abrechnung achten? ich möchte nicht für einen eventuellen Winter- oder Hausmeisterdienst zahlen, den es garnicht gibt.

Ich möchte auch nicht streiten oder sonstwas, sondern einfach für den reichsten Mann im Ort keine Aufgaben gratis übernehmen, die ich nicht übernehmen muss.

Der Mietvertrag ist der Standard grüne von Haus und Grund. ich kann eventuell hilfreise Passagen gerne raussuchen.

Danke und Gruß euer Harry

Mieter, Traum, Gehweg, Pflicht
Schuluntersuchung - Pflicht?

Hallo,

morgen steht bei meiner Klasse eine Schuluntersuchung an, ich wollte mal wissen, ob diese Pflicht ist. Ich gehe auf ein Gymnasium in die 8. Klasse, in Thüringen. Unsere Paralellklasse war heute dran und einige Jungs sagten, dass der Arzt auch das Genital untersucht. Naja, ... , das will ich aber nicht, bei der Untersuchung kann der Arzt alles machen (Sehtest, Hörtest, etc), aber das möchte ich nicht. Nach einigem hin und her habe ich mal im Internet nach dem Thüringer Schulgesetz geschaut, da ist mir aufgefallen, dass bei Paragraph 55 (Abschnitt 1, 2 und 3) steht, ich zitiere:

"§ 55 Schulgesundheitspflege (1) Die Schulgesundheitspflege umfasst die Aufgaben nach dem Infektions­ schutzgesetz sowie die Maßnahmen des schulärztlichen und schulzahnärzt­ lichen Dienstes.

(2) Die Schulgesundheitspflege wird von den Gesundheitsämtern wahrgenom­ men. Die Schule und die Eltern sind verpflichtet, die Gesundheitsämter bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu unterstützen.

(3) Die Schüler sind verpflichtet, sich den Maßnahmen des schulärztlichen und schulzahnärztlichen Dienstes zu unterziehen. Näheres wird durch Rechts­ verordnung des für Gesundheit zuständigen Ministeriums im Einvernehmen 49 mit dem für das Schulwesen zuständigen Ministerium geregelt. Personen, denen die Sorge für die Person eines Schülers zusteht, sind verpflichtet, die­ se Untersuchungen zu dulden. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit (Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz) wird insoweit eingeschränkt."

Demnach wird doch beschrieben, dass ich verpflichtet bin, an der Untersuchung teilzunehmen. Ich habe doch aber Persönlichkeitsrechte etc. ...

Was sagt ihr dazu, ich brauche mal eure Meinung, bitte keine Scherzantworten!

Quelle für Schulgesetz: http://www.thueringen.de/de/publikationen/pic/pubdownload1230.pdf

MfG Cubby

Gesundheit, Schule, Gesetz, Untersuchung, Arzt, Thüringen, freiwillig, Pflicht, schuluntersuchung
Winter: Schnee schippen muss man auf falsch parkende Autos Rücksicht nehmen?

Hallo, mich würde es gerade interessieren in wie weit ich auf parkende Fahrzeuge Rücksicht nehmen muss.

Stand ist der, dass es sich bei dem Grundstück eigentlich um einen Privatparkplatz handelt. Leider fehlt jedoch das genaue Schild dazu und im ersten Moment sieht es aus wie ein Hinterhof. Obwohl am Rest der Straße Parkplätze für Ärzte etc. sind.

Jetzt im Winter gibt es auf diesem Parkplatz einen Schneehaufen, und auch der Winterdienst der den Weg für die medizinischen Parkplätze frei macht schiebt uns zumindest einen kleinen Weg bei uns frei.

Nun hat sich ein nicht denkender Autofahrer natürlich gedacht: "Super da ist frei ich parke da." Er hat sich somit genau vor den Schneehaufen gestellt, der bereits über 1m hoch ist.

Der Winterdienst kann so natürlich nicht mehr darauf schieben, da der freundliche Fahrer natürlich mit seiner Karre diesen Platz blockiert und er ihn maximal zuschieben kann und uns damit auch den Ausgang versperren würde.

Aber zurück zum Thema. Meine Frage ist, ob ich darauf aufpassen muss, dass das Auto durch Schnee und ähnlichem nicht beschädigt wird. Die Frage kommt nicht von ungefähr. Gerade dann wen der Winterdienst uns einen Berg vor die Einfahrt schiebt (wir müssen selbst räumen) sind da nicht selten Eisblöcke drin.

Ich selbst bin gerade mal wenig über 1.50 m groß und muss auch so den Schnee schon eher werfen als auf den Hügel zu schippen. Da wir aber nicht wirklich viel mehr Platz haben können wir eigentlich nur den Schnee-Hügel zum Abladen benutzen.

Wisst ihr ob ich darauf achten muss, dass Eisklötzer etc. nicht aufs Auto kommen dürfen? Natürlich nicht mutwillig, dass ich die auf das Auto werfe, sondern bezogen darauf, dass die vom Hügel runter rutschen und ähnliches.

Wäre froh wenn mir jemand da einen Tipp geben kann in wie weit das Recht da geht.

Auto, Schnee, Winter, Rechte, Sachbeschädigung, Winterdienst, Pflicht

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