Nur 10% Nachtzuschlag in Dauernachtschichtarbeit?

Ich arbeite als Springer in der Zeitungszustellung. Heißt meine Arbeitszeiten variieren meist zwischen 1-10 Stunden in der Zeit zwischen 01:00 - 12:00 Uhr. Ich bin davon ausgegangen, dass ich einen Nachtzuschlag von 25% oder sogar 30% auf meine Stunden zwischen 23:00 und 6:00 Uhr erhalten würde. Allerdings wurden auf meiner ersten Lohnabrechnung nur 10% Zuschlag berechnet. Mein Arbeitsvertrag sagt zu meiner genauen Lohnberechnung nichts, sondern verweist auf eine Betriebsvereinbarung zwischen AG und dem Betriebsrat. In besagter Betriebsvereinbarung wird allerdings direkt klargestellt, dass sie nicht für Arbeitnehmer die als Springer eingesetzt werden gilt. (Zusätzlich wird in der Betriebsvereinbarung von einem Nachtzuschlag entsprechend des Arbeitszeitgesetztes gesprochen. Heißt es gibt generell keine tarifvertraglichen Ausgleichsregelungen) Meinen Vorgesetzen habe ich per Mail darauf hingewiesen, dass ich als Dauernachtarbeiter in der Zustellung einen Anspruch auf angemessenen Zuschlag habe und das dieser vor dem Arbeitsgericht mehrmals auf 25% oder sogar 30% festgelegt wurde. Die kurze Antwort war nur: "in unserem Haus werden 10% Zuschlag geszahlt."

Ich bin der Meinung das mir hier unrecht getan wird. Wie sollte ich weiter vorgehen?

Wie finde ich die Kontaktdaten des Betriebsrates der mir eventuell helfen könnte?

Oder sollte ich mich direkt an eine Gewerkschaft oder sogar gleich an einen Anwalt wenden?

Vielen Dank im Vorraus

Arbeitszeitgesetz: https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/arbeitszeitgesetz-6-nacht-und-schichtarbeit_idesk_PI42323_HI1057141.html

Urteil Arbeitsgericht (Punkt 24): https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/10-azr-541-20/#:~:text=a)%20Nach%20der%20ständigen%20Rechtsprechung,5%20ArbZG%20dar.

Gehalt, Arbeitszeit, Lohn, Nachtschicht, Zuschläge, nachtzuschlag

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