Die Staatsanwaltschaft Augsburg hat ein Ermittlungsverfahren wegen der Parole "Deutschland den Deutschen, Ausländer raus!" mangels Tatverdacht eingestellt. Der Tatbestand der Volksverhetzung sei nicht erfüllt, da über die bloße Kundgabe von Ablehnung und Verachtung hinausgehend zum Hass aufgestachelt werden müsse (siehe hier und hier).
Zuvor war beim Fasching in Landsberg (Bayern) im Februar zum Lied "L'amour Toujours" die Parole "Deutschland den Deutschen, Ausländer raus!" gesungen worden (siehe Video unten). Ein nicht ernst gemeintes Meme, das durch ein Video aus Bergholz (Mecklenburg-Vorpommern) im Oktober 2023 popularisiert wurde und kürzlich zum bekannten Sylt-Video führte.
Was ist Eure Meinung zur Entscheidung der Staatsanwaltschaft?
https://www.youtube.com/watch?v=NVU3FgEhbN4