Hallo bin seit März bei einem neuen AG. Arbeite in einer Wohngruppe für Menschen mit einer Behinderung und habe kürzlich eine Urlaubsfreizeit begleitet. Rest siehe anbei. Überlege das hier meiner obersten Chefin zu schreiben. Ist das ok so? Auch im Arbeitsrechtlichen Kontext?
Anbei das Schreiben was ich aufgesetzt habe.
Sehr geehrte Frau ****, ich schreibe Ihnen um etwas zum Thema zu machen womit ich nicht ganz einverstanden bin.
Wie ich erfahren habe, gibt es für die Freizeitmaßnahme die ich begleitet hatte, keinen Zeitausgleich.
Meine Frage wäre, was dann mit den Stunden ist, die ich mehr geleistet habe? Wir haben 8 Std. pro Tag laut Dienstplan bekommen. Ab 8 Uhr Früh bis ca. 21/22 Uhr gingen dabei die Tage der Betreuung während der Freizeitmaßnahme.
Konkret:
Samstag: 9 - ca. 21:30 = 12,5 Std.
Sonntag: 8 - ca .21 = 13 Std.
Montag: 8 - ca. 21 = 13 Std.
Dienstag 8 - ca. 22 = 14 Std.
Mittwoch 8 - ca. 21 = 13 Std
Donnerstag 8 - ca. 17 = 9 Std.
Gesamt: 74,5 Std.
An zwei Tagen war ich Abends eine 3/4 Std. joggen. So komme ich auf 73 Std. effektive Arbeitszeit bzw. Betreuungszeit im Zeitraum der Freizeit
Bezahlt werden aber nur 48 Std. Die Differenz beträgt hier ca. 25 Std. die hier unter den Tisch fallen.
Aus meiner Sicht habe ich hier von den Stunden mehr als 3 volle Arbeitstage Mehrarbeitet geleistet, wenn ich als Maßstab die reine Betreuungszeit beginnend ab dem Frühstück hernehme.
Nach der Freizeitmaßnahme hatte ich nur einen regulären Tag frei, was wirklich grenzwertig ist nach 6 Tagen Dauereinsatz.
Ein Zeitausgleich ist nicht vorgesehen, soweit mir bekannt ist.
Ein adäquater Freizeitausgleich wäre hier z.b. das gewähren von 3 Tagen Sonderurlaub im Folgejahr. Alternativ die Erhöhung auf 10 Std. bezahlte Arbeitszeit pro Tag und 2 Tagen Freizeitausgleich.
Dann wäre rein sachlich betrachtet die geleistete Mehrarbeit angemessen ausgeglichen.
Was halten Sie von diesem Vorschlag?
Ich schreibe Ihnen nicht um Ärger oder ähnliches zu machen. Ich halte es aber stets so, frei raus zu sprechen wenn ich mit etwas nicht einverstanden bin und möchte deshalb diese Punkte anbringen und zum Thema machen.
Ich werde auch im rechtlichen Kontext nicht dagegen vorgehen, dass möchte ich ebenfalls an dieser Stelle betonen. Es geht mir wirklich nur darum es zum Thema zu machen und Ihnen aufzuzeigen, dass es hier eigentlich einen Ausgleich geben müsste.
Sollte es hier von Ihrer Seite kein Entgegenkommen geben, werde ich daraus nur persönliche Konsequenzen ziehen und mich für künftige Freizeiten als nicht mehr kompatibel ansehen. Das bedeutet ich werde bei künftigen Freizeiten nicht mehr bereit sein teilzunehmen. Was schade wäre, weil ich an sich gerne bereit bin Freizeiten mitzumachen. Möchte dabei jedoch auch meine persönlichen Interessen gewahrt haben.
Würde mich freuen wenn wir diesbezüglich auf einen gemeinsamen Nenner kommen und Sie einen adäquaten Freizeitausgleich gewähren.
Wünsche Ihnen eine angenehme Restwoche und hoffe alsbald von Ihnen zu hören.
Mit freundlichen Grüßen
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