Hallo, ich habe einen 2-Jahresvertrag mit einem Fittnesstudio, welcher noch bis 28.02.2013 läuft. Nun bin ich seit Januar 2012 arbeitslos und kann mir die Beiträge nicht mehr leisten. Meine Frage: kann ich die Arbeitslosigkeit als Grund für eine außerordentliche Kündigung angeben?