Wie gegen (fristlose) Kündigung der Wohnung wehren?

Ich habe dazu schon gebingt, und für die ordentliche Kündigung ist es mir halbwegs klar, aber für die außerordentliche fristlose nicht.

Also angenommen man bekommt die Kündigung der Wohnung und will sich dagegen wehren, was mache ich da zuerst?

Angenommen, der Verwalter schiebt Gründe vor, die aber nie gesehen sind und er kündigt per Brief fristlos?

Jetzt habe ich gelesen, dass man bei einer fristlosen keinen Widerspruch einlegen kann und auch nicht die Frist eingehalten werden muss. Also kann ich mich ja gar nicht wehren? Und er muss nichts beweisen? (richtig beweisen und nicht nur xy hat gesagt, y glaubt...) Das ist doch nicht fair!

Landet man dann auf der Straße? Was ist mit allen Sachen? So schnell findet man doch nix? und wenn der Mieter Sozialhilfeempfänger ist - und finanziell nicht ausziehen kann - und wenn er eben die Beschuldigungen nicht getan hat, dann dürfen die ihn einfach so rauswerfen?

Kennt sich da wer aus, das verstehe ich nicht?

bei der ordentlichen: widerspruch binnen 2 Wochen, Gang zu Gericht wegen Räumungsklage mit oder ohne Anwalt möglich. Frist richtet sich nach Mietdauer (ungefähr 20 Jahre), es gibt eine Schonung wegen Härtegrad. Hab ich das richtig verstanden?

Und bei der außerordentlichen Fristlosen gilt das nicht und man kann nicht mal vor Gericht? Ähm...ich mein selbst Mörder dürfen versuchen ihre Unschuld zu beteuern und sich erklären...und der Mieter in dem Fall nicht?

Wie ist es im Fall Beleidigung: Mieter dürfen nicht schlecht über Vermieter reden, man darf nix unterstellen das nicht bewiesen ist. Aber darf der Vermieter einen Mieter als Störenfried hinstellen wenn nicht bewiesen ist wers war und böse über den Mieter reden im Brief zb. endlich xy(Nachname des Mieters) loswerden, AB(Straßenname und Hausnummer) soll endlich eine xy-freie Zone werden.

Kündigung, Wohnung, Mieter, Recht, Mietrecht, Vermieter, Kündigungsfrist, Hauptmieter
Kündigung bei Bank - was wenn keine Bestätigung kommt, aber Rechnung?

Hallo,

ich habe am 29.5.2019 eine Prepaid-Kreditkarte Online bei der Commerzbank beantragt. Dieser Antrag wurde dann laut Datum auf den Unterlagen am 30.5.19 bestätigt.

Da ich die Karte nicht mehr nutze, und jährlich eine Gebühr anfällt, habe ich soeben (am 14.4.20) ein unterschriebenes Kündigungsschreiben an die E-Mail im Impressum geschickt.
Darin habe ich die KK-Nummer sowie alle meine persönlichen Daten und die Kundennummer angegeben. Auch habe ich geschrieben, dass ich zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen möchte und auch gerne eine schriftliche Bestätigung erhalten würde.

In den AGBs steht folgendes:

“18. Kündigungsrecht des Karteninhabers

Der Kunde kann den Kartenvertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Ende eines Monats kündigen.“

Mehr nicht..

Was würde nun passieren, wenn ich keine Bestätigung bekommen würde und man mir demnächst die Jahresgebühr in Rechnung stellen würde?
Denn in Foren habe ich schon gelesen, dass unter Anderem bei der Commerzbank Kündigungen, welche sogar per Einwurf und Beleg per Post verschickt werden, keine Bestätigung bekommen und auch weiter Rechnungen gestellt worden seien.

Wenn dies bei mir nun eintreten würde, welche Möglichkeiten würden sich mir bieten? Denn ich habe ja nun fristgerecht die Kündigung rausgeschickt.

danke und bleibt gesund :)

Kündigung, Recht, Commerzbank, Kündigungsfrist, Kündigungsrecht, Frist
Wir sind Untermieter und haben die Kündigung bekommen, ist es so richtig und erlaubt?

Guten Tag, wir haben am 13.03.2020 eine Kündigung bekommen von unserem Vermieter. Sie wurde nicht persönlich abgegeben, sondern nur in den Briefkasten gelegt.

Wir haben nicht verstanden was los ist , wir haben also den Vermieter gefragt. Er meinte, dass es nur ein Vermieterwechsel wird, also wir bekommen im Mai einen neuen Vertrag vom neuen Vermieter.

Für uns scheint es nach Betrug auszusehen, unserer Vermieter mag mit uns zu "spielen". Wir haben nachgefragt, und haben die Antwort bekommen, dass es keine richtige Kündigung ist, weil er nicht geschrieben hat, wann wir die Schlüsseln abgeben müssen, und bei Vermieterwechsel soll man jedem kündigen, der da wohnt oder arbeitet. Die Sache ist, dass wir hier auch eine Werkstatt gemietet haben, wenn die auch gekündigt wird, verliert mein Vater seine Arbeit und kann seine Sachen nicht lagern.

Wir sind unglaublich ratlos, wir wissen nicht was wahr ist und was nicht. Meine Eltern haben auch überlegt, den neue Vertrag nur auf die Werkstatt zu unterschreiben, und eine neue Wohnung zu suchen.

Was dürfen wir machen und was nicht? Unser Vermieter vermietet auch das ganze Grundstück, wo wir wohnen und wo die Werkstatt ist. Unsere Wohnung haben wir ohne Kaution und unmöbliert bekommen.

Wir glauben einfach unserem Vermieter nicht, weil er sagt was er will, was für ihn besser passt.

Kündigung, Recht, Mietrecht

Meistgelesene Beiträge zum Thema Kündigung