Kündigung bei Bank - was wenn keine Bestätigung kommt, aber Rechnung?

Hallo,

ich habe am 29.5.2019 eine Prepaid-Kreditkarte Online bei der Commerzbank beantragt. Dieser Antrag wurde dann laut Datum auf den Unterlagen am 30.5.19 bestätigt.

Da ich die Karte nicht mehr nutze, und jährlich eine Gebühr anfällt, habe ich soeben (am 14.4.20) ein unterschriebenes Kündigungsschreiben an die E-Mail im Impressum geschickt.
Darin habe ich die KK-Nummer sowie alle meine persönlichen Daten und die Kundennummer angegeben. Auch habe ich geschrieben, dass ich zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen möchte und auch gerne eine schriftliche Bestätigung erhalten würde.

In den AGBs steht folgendes:

“18. Kündigungsrecht des Karteninhabers

Der Kunde kann den Kartenvertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Ende eines Monats kündigen.“

Mehr nicht..

Was würde nun passieren, wenn ich keine Bestätigung bekommen würde und man mir demnächst die Jahresgebühr in Rechnung stellen würde?
Denn in Foren habe ich schon gelesen, dass unter Anderem bei der Commerzbank Kündigungen, welche sogar per Einwurf und Beleg per Post verschickt werden, keine Bestätigung bekommen und auch weiter Rechnungen gestellt worden seien.

Wenn dies bei mir nun eintreten würde, welche Möglichkeiten würden sich mir bieten? Denn ich habe ja nun fristgerecht die Kündigung rausgeschickt.

danke und bleibt gesund :)

Kündigung, Recht, Commerzbank, Kündigungsfrist, Kündigungsrecht, Frist
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