Willkürliche Abrechnung bei Privatversicherten... dürfen Ärzte ohne Zustimmung unkomform mit der GOÄ abrechnen, sodass die PKV die Kosten nicht übernimmt?

Konkreter Sachverhalt:
Ich bin als Beamter mit 50% Beihilfeanspruch privatversichert. (Alles andere wäre einfach wesentlich teurer, da ich ansonsten über 450€ in der GKV zahlen müsste.)

Eine Arztrechnung habe ich, wie das so üblich ist, selbst gezahlt.
Nach 10 Monaten - also kurz bevor die Verjährung drohte - habe ich die Rechnung bei der Beihilfestelle eingereicht. Dort teilte man mir mit, dass ein Posten nicht erstattungsfähig ist, da dieser nach GOÄ so nicht neben dem anderen hätte berechnet werden dürfen.
Bei der PKV habe ich die Rechnung nie eingereicht - wegen der Beitragsrückerstattung, die mir zusteht, wenn ich in einem Jahr leistungsfrei bleibe.

Der Arztpraxis, die die Leistungen noch selber abrechnet, schrieb ich eine Mail, in der ich den Sachverhalt ausführlich schilderte und bat um Überprüfung. Reagiert wurde (natürlich) nie.

Vor diesem Hintergrund meine Frage:
Ist der Rahmen der GOÄ für privatversicherte auch maßgeblich? Sicher kann auf individuelle Vereinbarung hin auch etwas anderes vereinbart werden - aber doch sicher nicht einfach so.
Sonst könnte - um das mal zu überspitzen - ein Arzt ja auch sagen, er rechnet für ein 10-Minütiges Gespräch 20.000€ ab, die die PKV/ Beihilfe natürlich nicht übernimmt... hat der Privatversicherte dann einfach Pech gehabt?

Recht, Krankenversicherung, Abrechnung, Arzt, Arzthonorar, Arztrechnung, Beamte, Beihilfe, private Krankenversicherung, GOÄ, Privatpatient, Wirtschaft und Finanzen
Krankenkasse Säumnisgebühren zu hoch?

Guten Tag,

ich habe ein Problemchen mit meiner Krankenkasse. Ich war arbeitslos aber das Arbeitslosengeld 2 nicht beantragt. Dadurch hat weder Jobcenter noch ich die Krankenversicherung gekümmert. Dadurch hat die Krankenkasse mir eine Rechnung 1.100,00 Euro gesendet (Pflichtbeiträge). Ich habe der Krankenkasse schon damals mitgeteilt, dass ich Arbeitslos bin und für Arbeitslosengeld 2 beantragt habe. Auch wenn ich schon mitgeteilt habe, dass ich kein Geld oder Vermögen habe, dies zu bezahlen kann, hat die Krankenkasse mir jeden Monat eine Zahlungserinnerung mit Mahngebühren und Säumniszuschläge gesendet.

Mittlerweile sind die Mahngebühren und Säumniszuschläge sind 700,00 Euro und es ist ca. 70% der Hauptschuld (1.100,00 Euro).

Die Krankenkasse sagt mir jetzt, ich hätte die Ratenzahlung vorschlagen können. Ich wusste aber diese Möglichkeit nicht. Die Krankenkasse hat auch dies nicht vorgeschlagen, auch die wussten, dass ich mitgeteilt habe, dass ich kein Geld oder Vermögen habe und ich Arbeitslosengeld 2 Empfänger bin.

Ich bin bereit, die Hauptschul 1.100,00 Euro zu zahlen aber +700,00 Euro wegen der Säumnisgebühren und Mahngebühren finde ich absurd hoch. Wie gesagt, es ist ca. 70% des Hauptbeitrages...

Die Krankenkasse hat mich nie informiert oder beraten, dass es eine Ratenzahlung möglich wäre... Die wussten aber schon, dass ich Arbeitslosengeld 2 Empfänger bin und kein Vermögen habe...

Wäre es irgendwie möglich, diese Säumnisgebühren löschen zu lassen? Oder irgendeine Verhandlung mit der Krankenkasse möglich?

LG

Recht, Krankenversicherung, Krankenkasse, Mahngebühren, Beitragsschulden, Wirtschaft und Finanzen
Azubi Krankenversicherung richtig angemeldet?

Ich habe bisher die Schule besucht. Dann kam ein Brief der AOK ich solle eine Schulbescheinigung schicken. Habe das vergessen und habe für den August eine Versicherungslücke. Schon im Februar habe ich aber einen Ausbildungsvertrag unterschrieben und als Versicherung AOK angegeben. Nun habe ich 3-4 Tage vor Beginn der Ausbildung bei der AOK angerufen und gemeint ich würde nun eine Ausbildung zum ersten September machen. Habe dann eine Mitgliedsbescheinigung bekommen und diese paar Tage vor Beginn der Ausbildung eingescannt und per E-Mail zugeschickt. Habe jetzt hier noch einen Brief mit einer Mitgliedsbestätigung (in Klammern steht darunter zur Vorlage beim Arbeitgeber). Habe es aber bis jetzt noch nicht abgegeben. Auf der Bescheinigung vom ersten Brief steht Versicherungsnummer 12345….und auf der Bestätigung Krankenversicherungsnummer 12345…. Also die gleiche Nummer. Hätte ich diese Bestätiung auch abgeben sollen obwohl die beiden Nummer gleich sind bloß der Name unterschiedlich? Und wie funktioniert das ganze ? Wieso bekomme ich erst diese Bescheinigung und dann die Bestätigung ? Was würde passieren wenn ich es nicht gemacht hätte also nicht bei der AOK angerufen hätte. Wie meldet mich der Arbeitgeber dann an oder hat er mich bereits seit Unterschrift des Vertrags angemeldet ???

Arbeit, Versicherung, Ausbildung, Recht, Krankenversicherung, AOK, Azubi, Ausbildung und Studium
Beamtenanwärter Krankenversicherung?

Hallo zusammen.

Ich fange bald mein duales Studium als Beamtenanwärter (NRW) an und kümmere mich zur Zeit um die Krankenversicherung, da ich ja dazu verpflichtet bin, mich versichern zu lassen. Nun hab ich das ganze so verstanden, das ich in der gesetzlichen Krankenversicherung den vollen Betrag aus eigener Tasche bezahlen muss und bei der privaten Krankenversicherung ein Teil des Betrags von Dienstherrn übernommen wird. Leider ist es so dass weder ich, noch meine Eltern oder Bekannte sich damit auskennen weshalb ich nun hier meine Fragen stellen muss.

Angenommen ich schaffe aus irgendeinem Grund das Studium nicht (wovon wir natürlich nicht ausgehen wollen) und ich habe mich für die private Versicherung entschieden, ist es möglich dann noch zur gesetzlichen zu wechseln? Man kommt da ja eigentlich nicht raus, aber wenn ich aus irgendeinem Grund es nicht schaffen sollte, im Beamtendienst zu bleiben zahle ich mich ja später dumm und dämlich und werde das ja schlecht finanzieren können.

Vorerkrankungen habe ich nicht, musste in der Grundschulzeit mal ein paar Tage im Krankenhaus verbringen, aber das war's auch. Die private Krankenversicherung scheint dann doch (zumindest während des Studiums) besser zu sein, aber sicher bin ich mir absolut nicht. Ich habe viel recherchiert und rum gefragt, alle anderen scheinen ja auch bei der privaten zu sein, aber ich habe irgendwie total Bedenken... Vielleicht kennt sich ja der ein oder andere hier aus oder ist selbst Beamtenanwärter und kann mir da weiterhelfen. ich bedanke mich im voraus herzlich für alle Antworten. :) LG

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Gesundheitsfragen bei privaten Krankenversicherungen?

Hallo zusammen,

2016 (mit 16) wurde mir beiläufig die Diagnose „intermittierendes allergisches Asthma bronchiale“ gestellt.

Ich hatte die letzten 5 Jahre keine Beschwerden, Einschränkungen im Sport oder Alltag und habe auch keine Medikamente (z.B. Asthmaspray) genommen.

Ich bin Beamten-Anwärterin und zurzeit noch freiwillig gesetzlich krankenversichert. Weil ich aber in der gesetzlichen Kasse mehr als doppelt so viel zahlen muss und schlechtere Leistungen bekomme, würde ich gern in die private KV wechseln. Nach dem Studium werden die Kosten in der gKV noch erheblich höher.

Die meisten privaten Versicherer fragen ja, ob in den letzten 3 Jahren Behandlungen / Untersuchungen durchgeführt oder Medikamente genommen wurden.

Ist es den Versicherern egal, dass ich vor mehr als 5 Jahren Asthma diagnostiziert bekommen habe, weil sie diesen Zeitraum nicht abfragen? Also gehen sie davon aus, dass diese Erkrankung bzw. Diagnose irrelevant ist, wenn sie in den letzten 3 Jahren nicht behandelt wurde und deshalb auch nicht mit unmittelbaren Kosten für eine kurzfristige Behandlung zu rechnen ist? Könnte es ein Problem geben, wenn ich in 40 Jahren Asthma bekomme und sie auf die Diagnose stoßen, die ich nicht angegeben habe, weil sie außerhalb des Abfrage-Zeitfensters lag?

Ich wollte sonst nächstes Jahr, wenn mein Studium abgeschlossen ist, zum Pneumologen und mich nochmal auf Asthma „testen“ lassen. Aber wenn der auch wieder Asthma feststellt und ich nach wie vor keine Medikamente brauche und keine Einschränkungen bemerke, dann habe ich ja wieder ne Diagnose, die auf dem Papier schädlich für eine künftige Versicherung ist. Außerdem weiß ich nicht, ob die Versicherer eine aufgehobene Diagnose akzeptieren oder nicht doch skeptisch werden und mich ausschließen… wenn diese Diagnose einfach im Zeitstrahl verschwindet (und das alles rechtens ist), wäre mir das natürlich am liebsten.

Ich möchte hier auch keinen Versicherungsbetrug begehen. Aber laut Definition des Sozialversicherungsrechts ist Krankheit „ein regelwidriger Körper- oder Geisteszustand ist, der die Krankenbehandlung notwendig macht“. Wenn ich aber diesen Zustand nur auf dem Papier habe, dann finde ich es schwierig so zu tun, als hätte ich diesen Zustand auch. Das ist ja so, wie wenn der Arzt aufschreibt, dass 2016 mein linkes Bein amputiert wurde, aber alle Welt gesehen hat, wie ich gestern Olympia-Gold im 100m Sprinten geholt habe xD. Dann liegt der Arzt offensichtlich falsch und es ist keine Risikoeinstufung nötig.

Ich hoffe, ihr versteht was ich meine :D

Kennt ihr euch in diesem Themenfeld aus oder könnt aus eigener Erfahrung sprechen, ob man solche Diagnosen außerhalb des Bewertungszeitraumes angeben muss oder ob es Konsequenzen gibt, wenn man das nicht tut?

Vllt habt ihr ja auch vor Kurzem eine Versicherung abgeschlossen und könnt berichten, wie dort die Gesundheitsfragen, speziell zu Asthma, aufgebaut waren (Länge des mitteilungspflichtigen Zeitraumes).

Freu mich auf eure Antworten 😊

Liebe Grüße!

Asthma, Versicherung, Krankenversicherung, gesundheitsfragen, Beamte, Gesundheit und Medizin, Krankenkasse, private Krankenversicherung, Beamtenanwärter

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