Hey Leute,
ein Freund von mir (und ja wirklich ein Freund, wären das meine Probleme wäre das ziemlich mies) soll um die 8.000 Euro zurückbezahlen vom letzten Jahr. Welche Beiträge das genau sein sollen weiß ich nicht. Es soll um einen Zeitraum gehen als er arbeitslos war.
Jedoch hat er auf Frage ob er sich arbeitslos gemeldet hat bei der Agentur für Arbeit auf ja geantwortet. Ich kann mir nicht vorstellen das er das muss ?
Ich mein die Barmer muss doch gemerkt haben das keine Beiträge mehr bezahlt wurden und seine Pflicht sich arbeitslos zu melden ist er doch nachgekommen ?
Das Hauptzollamt und die Barmer sagen jetzt natürlich das er das bezahlen muss. Ich wollte einfach nochmal nachfragen ob es sich lohnt dies aus Anwaltsicht bestätigen zu lassen, oder besteht die Chance das die besagten Behörden auf ''Dummfang'' gehen ? Ich hab diesbezüglich keine Ahnung und er gleich gar nicht. Er ist leider nicht solchen Forums wie hier, weshalb ich dachte ich frage für ihn mal nach.