Amazon Rücklastschriftentgelt?

Am 20.März habe ich bei Amazon drei Produkte bestellt. Bei der Zahlung habe ich ausversehen und unabsichtlich mein aufgelöstes Konto für die Abbuchung der Beträge ausgewählt. Nach erfolgreicher Bestellungsaufgabe habe ich am 23.März per Email erfahren, dass die Beträge nicht von meinem aufgelösten Konto für die 3 bestellten Produkte abgebucht werden konnten. Ich sollte für alle 3 Produkte separat 3 € Rücklastschriftengelt neben dem Kaufpreis zahlen. Daraufhin habe ich Amazon angerufen und Amazon darum gebeten anstatt 3 x 3 €   Rücklastschrift-engelt nur 1 x 3 € Rücklastschriftengelt für die drei Produkte anzufordern. Der Amazon Mitarbeiter ist mir entgegengekommen und hat meine Bitte per Email schriftlich zugestimmt.

Nur für ein Produkt sollte ich extra das Rücklastschriftengelt bezahlen, da die Fehlerursache bei allen drei Bestellungen gleich war.

Nach dieser Zusage von Amazon habe ich alle 3 Bestellungen wie angefordert mit zwei Überweisungen bezahlt.

Nun schreibt mich eine andere Mitarbeiterin von Amazon an und verlangt von mir zuerst 6 € Rücklastschriftengelt für die anderen beiden Bestellungen und wenige Stunden später wollte Sie in einer anderen Email 3€ Rücklastschriftengelt von mir. Ich komme mir über das Ohr gehauen vor. Muss ich das zuletzt angeforderte Rücklastschriftengelt in Höhe von 3 € trotz schriftlicher Vereinbarung zahlen?

Computer, Amazon, Recht