Firmenwagen bei Wiedereingliederung

Hallo zusammen, nächsten Montag beginne ich nach 3 Monatiger Krankheit wieder mit der Arbeit und nehme eine Wiedereingliederung in Angriff. Dies bedeutet, dass ich 2 Wochen lang 2 Stunden am Tag, danach 2 Wochen 4 Stunden am Tag, und 2 Wochen 6 Stunden am Tag arbeiten werde. Ich hatte bisher immer einen Firmenwagen, dieser wurde mir nach 6wöchiger Krankhheit abgenommen, was auch völlig normal ist. Zur Wiedereingliederung soll ich nicht im Außendienst arbeiten, sondern bei uns in der Werkstatt - was mir das bringen soll ist mir schleierhaft, aber gut - Ich bekomme auf jeden Fall meinen Firmenwagen erst nach den 6 Wochen Wiedereingliederung wieder zurück laut Personalchef. Da ich kein eigenes Auto besitze, bin ich auf die Öffentlichen angewiesen, und wäre täglich pro Weg 2-3 Stunden unterwegs. Das ganze würde mich auch täglich 20€ kosten, also im Monat circa 400€. Ich bekomme nach wie vor Krankengeld, bei meiner Kasse sind das 90% des Nettolohns. Das reicht zwar, aber das reicht auf keinen Fall um 400€ davon in Fahrkarten zu investieren. Mein Arbeitgeber lässt sich auf keinen Kompromiss ein (z.B. dass ich 200€ monatlich für das Firmenfahrzeug zahle, er es mir dafür zur Verfügung stellt) o.ä. Nun habe ich mit meiner Krankenkasse gesprochen, die meinten, dass es natürlich wenig Sinn mache, mich arbeiten zu lassen wenn ich täglich länger unterwegs bin, wie dass ich effektiv arbeite.. Nun meine Frage - und bitte nur die jenigen antworten, die mir auch tatsächlich weiterhelfen können, und nicht auf Vermutungen argumentieren: Hatte schonmal jemand solch einen Fall? Kann ich den Firmenwagen wieder für mich beanspruchen? Sollte der Arbeitnehmere die Fahrtkosten übernehmen? Weil ich meinem Arbeitsvertrag ist ausdrücklich angegeben, dass ich für meine Arbeit ein Firmenfahrzeug benötige...

Firmenwagen, Arbeitsunfähigkeit, gesetzliche Krankenversicherung, GKV, Krankengeld, Krankenkasse, Wiedereingliederung
Ärzte verweigen Krankenhauseinweisung!

Hallo, mal eine Frage. Meine Ärzte verweigern eine Krankenhauseinweisung für eine stationäre Behandlung (chron. OSteomyelitis mit Fisteln, Kreuzbandriß, MRSA), obwohl der MdK (medinzische Dienst der Krankenkasse MdK) in 2 Gutachten festgestellt hat, daß es sich hierbei um eine akutstationäre Behandlung handelt - Leistungsanspruch erfüllt - Die Behandlung sollte in einer nichtwohnortnahen Klinik für septische Chirurgie durchgeführt und der Transport dorthin mit notärztlicher Begleitung. Grundlage hierfür ist eine Schmerzerkrankung (Morphin) sowie Angst mit Depressionen. Meine beh. Ärzte sagten daß es extrem wichtig ist, daß ich endlich in eine stationäre Behandlung (OP) komme. Jetzt ist es endlich soweit, daß ich eine geeignete Klinik gefunden habe, die die Behandlung übernimmt, und jetzt verweigern die Ärzte mir die KRankenhauseinweisung - Begr.: Die Krankenkasse ist zuständig - Die Krankenkasse sagt die Ärzte sind zuständig - Der Arzt sagt dann plötzlich die Ärztekammer oder MdK ist zuständig - diese Sagen die Krankenkasse ist zuständing und die Krankenkasse sagt wieder der Arzt ist zuständig . Ich habe den Ärzten die beiden MdK-Gutachten vorgelegt, wo mir die Ärzte dann sagten, "sobald ich eine Klinik habe, stellen Sie die Einweisung aus". Nun habe ich eine Klinik, und nun verweigern mir die Ärzte die Einweisung: Begr.: es ist wichtig, daß ich endlich in eine OP komme, so daß auch die Angststörung und Schmerzen weggehen. Aber mit Medikamente vollstopfen (Morphin, Doxepin, Citalopram) können die Ärzte. Ich glaube eber, daß diese eine stationäre Behandlung gezielt verhindern wollen. Das ist doch alles nurnoch Kindertheater und so absurd !!!!!!! Jeder schiebt die Verantwortung an den anderen, ohne das etwas passsiert, obwohl der MdK von "akutstationärer Behandlung" in seinen Gutachten spricht !!!! - Was kann ich tun ? ist das Verhalten der Ärzte schon unterlassene Hilfeleistung § 323c StGB? Vielen Dank für Eure Antworten...

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Arzt, Krankenhaus, Krankenkasse, MDK
Arbeitgeber zahlt zu wenig Auszubildendengehalt.

Guten Abend Community,

ich habe folgendes Problem:

Ich bin seit dem 01.08.2013 Auszubildender einer großen Elektronikhandelskette. Bis zum November hatte ich keinerlei Probleme mit meinem Arbeitgeber. Normalerweise bekomme ich ca. 550 Euro nett heraus. Davon gehen bereits 220 Euro monatlich an Fahrkosten (Monatticket für den Zug) "drauf".

Mein Dezembergehalt, also vom November auf Dezember, wurde mir in Höhe von 124 Euro ausgezahlt. Nachdem ich in der Buchhaltung nachgefragt habe was da los sei, wurde mir mitgeteilt, dass man mir ausversehen die Lohnsteuerklasse 6 eingetragen hätte (Das hat alle neuen Auszubildenen betroffen). Soweit so gut ich habe mir das Geld dann in Bar auszahlen lassen und alles war prima.

Diesen Monat hat jeder von uns das Gehalt bereits am 20ten Dezember erhalten (anstatt am 01.Jan.) und dieses mal habe ich 185 Euro Lohn bekommen. So langsam komme ich mir relativ veralbert vor da alle anderen Auszubildenen dieses mal den vollen Lohn erhalten haben.

Nun ist meine Frage wie kann ich dagegen vorgehen. Ich kann mir aktuell nicht mal die Zugfahrt zum AG leisten. Ich weis nicht ob es wichtig ist aber ich bin seit dem 03.Dezember aufgrund des carpaltunnelsyndrom´s krankgeschrieben ( hatte auch eine OP) und werden voraussichtlich Mitte Januar wieder arbeiten können.

Ich habe nun die Buchhaltung schriftlich (telefonisch geht leider keiner ran) auf den fehlenden Betrag aufmerksam gemacht.

Sollten die sich dieses mal, warum auch immer, quer stellen währe natürlich die Frage was ist dann zu tun. Abmahnen ? Oder direkt zur IHK bzw Arbeitsgericht. Ich habe ehrlich gesagt keine Lust jetzt meinem AG jeden Monat wegen meinem Auszubildendengehalt hinterher zu laufen.

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

Liebe Grüße und schöne Festtage

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Karpaltunnelsyndrom nach Kündigung! Hilfe!

Hallo ihr Lieben :) Ich hoffe heute kann mir einer helfen :) Ich war jetzt beim Neurologen und es steht fest ( ich habe den Befund ), das ich das Karpaltunnelsyndrom habe beidseitig. :( Rechts so schlimm das es nur noch durch Operation behebt werden kann. Links versuche ich es jetzt mit Schiene. Dass so etwas innerhalb von 6 Wochen kommt und so schlimm wird hätte ich selber nicht vermutet :( Naja ich hatte schon einmal eine Frage dazu gestellt. Ich habe vor dem Schei* meine Arbeit gekündigt weil ich nach Berlin ziehe. Dadurch das ich selbst gekündigt habe steht mir natürlich kein ALG zu. Aber wie schaut es jetzt aus ? Ich muss das so schnell wie möglich operieren lassen bzw. möchte ich das auch. Und da ich in der Gastro arbeite/arbeiten will, schätze ich mindestens vier Wochen Arbeitsausfall. Wo kann ich mich mit meinem Problem hinwenden? Die Krankheit ist unverschuldet. Im Gegenteil ich habe mich mit den blöden Lieferungen für meinen jetzigen Arbeitgeber anscheinend so abgerackert, und hab jetzt mit 20 Jahren dieses blöde Syndrom was extrem selten in dem Alter auftritt :( Mein Freund sagt auch immer ich arbeite zu viel, zu hart und zu gewissenhaft. Aber so bin ich nunmal und das habe ich jetz davon :( Ich bin wirklich sauer und verzweifelt :(

Ich hoffe wirklich sehr mir kann jemand sagen wo ich mich in diesem Fall hinwenden kann um vllt doch etwas Geld zu bekommen. Vielleicht muss ich dazu sagen das ich bis 31.12 bei der AOK versichert bin und ab 1.1 wieder bei meinen Eltern familenversichert.

Danke im Vorraus :)

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