Kündigung/Aufhebungsvertrag nach Aussteuerung

Hallo,

ich bin seit Anfang 2013 arbeitsunfähig. Nun kommt es im August 2014 zur Aussteuerung durch die Krankenkasse. Ich werde aber vorher über diesen Zeitpunkt hinweg zur Reha fahren. Mit Rückkehr von der Reha muss ich mich arbeitslos melden, um Arbeitslosengeld 1 beziehen zu können. Es wird sowohl von meiner Seite aus, als auch von Seiten meines Arbeitgebers NICHT auf eine Weiterbeschäftigung in meinem alten Bertieb plädiert. Höchstwahrscheinlich werde ich nach der Reha meine alte Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen ohnehin nicht wieder aufnehmen können. Meine Frage jetzt: In welcher Form sollte das Arbeitsverhältnis beendet werden?

Habe von zwei Möglichkeiten gehört:

Die eine ist ein Aufhebungsvertrag, welchen ich aber nur bei definitiv festgestellter AU in meinem alten Beruf unterzeichnen darf, da sonst eine Sperrzeit des Arbeitsamtes kommt.

Die zweite wäre die Abgabe des Direktionsrechts an das Arbeitsamt, wobei das Beschäftigungsverhältnis endet, aber das Arbeitsverhältnis bleibt. Nun steh ich - ehrlich gesagt - ziemlich bedeppert da, da mein Arbeitgeber langsam wissen will, woran er ist; vom Arbeitsamt bekomme ich dazu aber keine Infos)

Soweit ich weiß, steht mir für 2013 auch noch der gesamte Resturlaub und für 2014 anteilig Urlaub zu. Inwieweit wird und in welcher Form wird dieser dann ausgezahlt?

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AOK Beitragsschulden beim Gerichtsvollzieher. Was nun?

Halllo,

ich habe ungefähr 700 Euro offene Beitragsschulden bei der AOK. Nachdem Studium lag ich erstmal für 4 Monate auf der faulen Haut. Anscheinend hätte mir die AOK mitgeteilt, dass ich jetzt nicht über die Eltern sondern freiwillig versichert bin. Eine Lüge, aber egal.

Ich hab wieder angefangen zu studieren. Arbeite sehr unregelmäßig in einem 400€ Job und beziehe kein Bafög. Ich fahre täglich zur Uni mit dem Zug (100€/Monat). Ich war öfters bei der AOK und hab ihnen gesagt, dass ich keine Möglichkeit habe zu zahlen und wollte eine Ermäßigung auf meine Beitragsschulden. Zum einem weil ich einfach nicht soviel Geld habe und es die nächste paar Jahre auch nicht haben werde und zum anderen kann ich nicht vollziehen wieso ich rückwirkend soviel zahlen sollte. Hätte ich keine Versicherung und würde einen schlimmen Unfall haben, wäre es mir auch nicht möglich mich rückwirkend zu versichern um so die Kosten auf die Versicherung zu schieben. Wieso zahle ich dann rückwirkend. Nun die AOK blieb kalt und kam mir nicht entgegen. Das Schuldgeständnis habe ich nicht unterschrieben.

Der erste Brief vom Gerichtsvollzieher kam etwa vor zwei Wochen, der zweite heute. Ich bin gerade im Prüfungsstress. Ich will mit dem Gerichtsvollzieher nichts zutun haben, ich will auch keine Eintragung in irgendwelchen Schuldnerverzeichnissen oder Schufa oder ähnlichem.

Ich will die Sache so schnell wie nur möglich mit den geringsten Kollateralschaden aus der Welt schaffen. Ein Rechtsschutz habe ich nicht, aber wenn die Kosten für ein Anwalt im Rahmen bleiben, suche ich gerne einen auf.

Wie komme ich aus der Sache am besten raus? Was steht mir zu, was nicht? Muss ich alles zahlen, oder steht mir eine Ermäßigung zu? Ich bedanke mich im voraus für eure Antworten.

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