MDK lehnt Antrag auf Haushaltshilfe ab. Weiteres Vorgehen?

Hallo liebe Community.

Anfang Dezember erlitt ich einen Innenbandriss im Knie, welcher konservativ mittels einer Orthese mit Beugelimitierung behandelt wurde. Ich konnte das Bein zu Beginn überhaupt nicht belasten und lief daher insgesamt 4 Wochen mit Unterarmgehstützen. Da meine Tochter zu dem Zeitpunkt erst 10 Monate alt war, kann man sich vorstellen, dass ich Sie und den Haushalt so nicht versorgen konnte. Auch Autofahren war nicht möglich (erst nach kompletter Aufhebung der Beugelimitierung - nach insgesamt 8 Wochen) Ich stellte also einen Antrag auf Haushaltshilfe bei der Krankenkasse, welchen mein behandelnder Arzt auch ausgefüllt und befürwortet hat. Mein Mann nahm hierfür unbezahlten Urlaub. Heute nach nun insgesamt 10 Wochen, habe ich immer noch Probleme, kann nur Treppen steigen, wenn ich mich mit beiden Händen am Geländer festhalt, da das Knie noch immer instabil ist. Ich kann mein Kind wieder selbst versorgen, aber das Haus mit ihr kann ich nicht verlassen, da ich mit ihr im Arm nicht Treppen steigen kann, ohne Gefahr zu laufen aufgrund der Instabilität umzuknicken und mit ihr die Treppe herunter zu stürzen.

Nun kam heute vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen, die Ablehnung des Antrages. Begründung: Eine Haushaltshilfe wäre medizinisch weder notwendig noch begründet, da ich aufgrund der Orthese das Knie voll belasten konnte. Mein Mann hat hierdurch einen Einkommensverlust von weit über 2000 Euro. Da ich in Elternzeit bin, ist er Hauptverdiener. Wie sieht nun das weitere Vorgehen aus? Selbst in Widerspruch gehen? Den Arzt bitten die medizinische Notwendigkeit nochmal ausführlich zu begründen (ist er dazu überhaupt verpflichtet?) oder lieber gleich alles an den Anwalt übergeben?

Recht, Haushaltshilfe, Gesundheit und Medizin, Krankenkasse, MDK, Sozialversicherungsrecht

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