Wer hat schon auf Ebay, Kleinanzeigen, Vinted, Rebuy etc. private Sachen verkauft und ist aufgrund der Menge/Einnahmen vom Finanzamt abgeschrieben worden?

Ich beziehe mich auf dieses Gesetz:

https://www.zdf.de/nachrichten/wirtschaft/ebay-online-verkauf-steuern-100.html

Demnach könnte das Finanzamt alle belangen, die mehr als 30 Artikel pro Jahr bzw. mehr als 2000€/Jahr mit ihren privaten Sachen einnehmen.

30 Artikel pro Jahr halte ich für einen Witz.

Wenn Kinder aus der Kleidung heraus wachsen, man Gewicht verliert und sich neu einkleiden muss, umzieht oder eine Wohnungsauflösung machen muss, kommen im Jahr deutlich mehr als 30 Teile zusammen.

Dennoch ist man kein gewerblicher Händler, sondern ein Privatmensch, der die Sachen nicht wegwerfen oder verschenken will (wo eh alles teurer wird) oder sich auf den Flohmarkt stellen will.

Wobei Flohmärkte auch unter die Regel fallen...

Gewinnerzielung ist es auch nicht, wenn man Dinge teuer einkauft und Jahre später gebraucht deutlich billger wieder abgibt.

Die Regeln werden unterschiedlich ausgelebt, einige werden angeschrieben und andere nicht.

Angeblich kommt man nur da raus, wenn man von allem die Bons aufbewahrt und dem Amt nachweist, wie alt das vorhwar und wie der Preis verfallen ist.

Das kann es doch auch nicht sein? Über jedes Teil Buch zu führen...

Wer von Euch ist diesbezüglich schon vom Finanzamt abgeschrieben worden und hat Forderungen erhalten?

Ich nicht, ich finde das aber alles sehr schwammig.

Nein, habe keine Post bekommen 100%
Ja, habe Post vom Finanzamt bekommen 0%
Ich habe deshalb ein Kleingewerbe angemeldet 0%
Steuern, eBay, Steuererklärung, Kleinanzeigen, Finanzamt, Gebrauchtwaren, Rebuy, Verkäufer, Verkauf, Wohnungsauflösung, Gewerblich, Momox, Vinted
Bei Ebay kleinanzeigen ist die neue Haustierregelung mit Verkauf von Katzen und Hunden nur unter behördlicher Erlaubniss eingetreten, wie findet ihr dies?

Ich habe dazu auch eine Anfrage gestellt und folgende Antwort erhalten:

Seit 1. Februar 2023 dürfen Hunde und Katzen, die jünger als zwölf Monate sind, über Kleinanzeigen nur noch mit Nachweis einer behördlichen Erlaubnis (§ 11 Tierschutzgesetz) vermittelt werden. Mit diesem Grundsatz orientieren wir uns an den strengen Voraussetzungen, die für die Erteilung einer behördlichen Erlaubnis erfüllt werden müssen.

Die Erlaubnis muss durch die Anbieter vorab nachgewiesen werden. Die Änderung unserer Grundsätze zur Vermittlung von Tieren folgte auf unsere Ankündigung vom 29. November 2022. Als Nachweise akzeptieren wir ausschließlich eine behördliche Erlaubnis, die dem Inhaber des Nutzerkontos zuzuordnen ist. Wir prüfen übermittelte Nachweise auf Plausibilität, nicht jedoch den individuellen Umfang der Erlaubnis.

Anbieter müssen bereits beim Erstellen der Anzeige Angaben zum Alter der angebotenen Tiere machen sowie angeben, ob eine behördliche Erlaubnis vorliegt. Ein Aufgeben von Anzeigen, bei denen das Alter mit „Jünger als 12 Monate“ angegeben wurde und unter „Behördliche Erlaubnis“ „Nein“ gewählt wurde, ist nicht mehr möglich. Ein Umgehen durch Falschangaben ist möglich. Wir reagieren weiterhin auf Meldungen von Nutzern, Tierschutzorganisationen sowie Behörden bzw. sichten auffällige Anzeigen noch zügiger als bislang. Wer (wiederholt) vorsätzlich falsche Angaben macht, wird zudem schneller sanktioniert als bislang.

Die Erteilung einer behördlichen Erlaubnis liegt einzig und allein im Ermessen der zuständigen Behörde. Es ist dabei unerheblich, ob der Betroffene die Erlaubnis von Gesetzes wegen benötigt. Versagt die Behörde die Erteilung, ist es dem Betroffenen nicht erlaubt, auf Kleinanzeigen Hunde und Katzen unter 12 Monaten anzubieten.

Wir arbeiten stets an der Verbesserung der Anzeigenqualität. Ihre Mithilfe als Nutzer ist für uns unverzichtbar.

Wenn eine Anzeige Ihrer Ansicht nach gegen die eBay Kleinanzeigen Grundsätze verstößt, melden Sie diese einfach und schnell als Verstoß. Klicken Sie dazu bitte im Inserat auf "Diese Anzeige melden". Falls ein Verstoß nicht eindeutig ist, wählen Sie als Grund "Andere" aus.

Bitte beachte dazu unsere Grundsätze, hier insbesondere den Absatz zur Vermittlung von Tieren auf der folgenden Seite. https://themen.ebay-kleinanzeigen.de/policy/

Wir danken dir für dein Verständnis

Nun war ich gerade mal drauf gewesen und habe nur paar Städte durchgesehen, von gefühlt 6 Anzeigen, waren 3 schon unter 12 Monaten und wurden als über 12 Monate dargestellt, wofür ja keine Behördliche Erlaubnis benötigt wird. Ja, habe ich gemeldet. Wobei die Katzen einen guten Eindruck machten, da habe ich schon schlimmeres gesehen. Eventuell sollte ich da mehr Gnade walten lassen. :)

Also eine Umgehung.

Es ist also weiterhin ein Kampf gegen Windmühlen und wird wohl noch Jahre dauern, meiner Meinung nach.

Und wenn es sich erstmal rumspricht, werden viele mit der Formulierung und Alter vorsichtig sein.

Was ist Eure Meinung dazu?

Richtig so 44%
Finde ich nicht gut 30%
Es ist noch nicht genug da muss noch mehr kommen wie: 26%
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