Wer hat schon auf Ebay, Kleinanzeigen, Vinted, Rebuy etc. private Sachen verkauft und ist aufgrund der Menge/Einnahmen vom Finanzamt abgeschrieben worden?
Ich beziehe mich auf dieses Gesetz:
https://www.zdf.de/nachrichten/wirtschaft/ebay-online-verkauf-steuern-100.html
Demnach könnte das Finanzamt alle belangen, die mehr als 30 Artikel pro Jahr bzw. mehr als 2000€/Jahr mit ihren privaten Sachen einnehmen.
30 Artikel pro Jahr halte ich für einen Witz.
Wenn Kinder aus der Kleidung heraus wachsen, man Gewicht verliert und sich neu einkleiden muss, umzieht oder eine Wohnungsauflösung machen muss, kommen im Jahr deutlich mehr als 30 Teile zusammen.
Dennoch ist man kein gewerblicher Händler, sondern ein Privatmensch, der die Sachen nicht wegwerfen oder verschenken will (wo eh alles teurer wird) oder sich auf den Flohmarkt stellen will.
Wobei Flohmärkte auch unter die Regel fallen...
Gewinnerzielung ist es auch nicht, wenn man Dinge teuer einkauft und Jahre später gebraucht deutlich billger wieder abgibt.
Die Regeln werden unterschiedlich ausgelebt, einige werden angeschrieben und andere nicht.
Angeblich kommt man nur da raus, wenn man von allem die Bons aufbewahrt und dem Amt nachweist, wie alt das vorhwar und wie der Preis verfallen ist.
Das kann es doch auch nicht sein? Über jedes Teil Buch zu führen...
Wer von Euch ist diesbezüglich schon vom Finanzamt abgeschrieben worden und hat Forderungen erhalten?
Ich nicht, ich finde das aber alles sehr schwammig.
14 Stimmen
7 Antworten
Es wurde noch niemand angeschrieben, weil die erste Meldung durch die Betreiber erst in 2024 erfolgt.
Und selbst wenn ich drüber komme weil ich auf vinted die Klamotten meiner Kids veräußere, bin ich noch lange nicht gewerblich tätig o.ä.
Denn Gegenstände des täglichen Gebrauchs (Laptop, Smartphone, whatever) mussten sowieso nie versteuert werden und auch so sind private Veräußerungsgeschäfte nach einem Jahr besitzen i.d.R. ebenfalls steuerfrei. Beim unwahrscheinlichen Fall dass man keinen Gegenstand des täglichen Gebrauchs innerhalb eines Jahres mit Gewinnabsicht verkaufen möchte gibt's eine Freigrenze von 600 Euro im Jahr. Und wenn man mehrere Artikel mit Gewinnabsicht verkauft hat(te) dann muss(te) sowieso ein Gewerbe her.
Um es kurz zu fassen:
Für die wenigsten Privatverkäufer dürfte das PStTG von Relevanz sein.
Man will mit dem PStTG die "Scheinprivaten" Verkäufer auf eBay und Co austrocknen. Also Leute die gewerblich handeln aber kein Gewerbe angemeldet haben - sondern schwarz ein und verkaufen. Aber man will dadurch nicht den Prvatverkauf von Gebrauchten auf einmal versteuern.
Aber weshalb haben die dich angeschrieben. Ich meine, wie kann das Finanzamt wissen dass du irgend etwas verksuft hast? Haben die deine Kontoauszüge angesehen? Wenn ja, weshalb? Die können doch einen nicht irgendwie anschreiben. Mir ist es völlig neu dass man nur 30 Dinge verkaufen darf. Es ist ja nicht nur Kleidung. Ich könnte bei mir ein paar alte Drucker verkaufen und Druckerpatronen für 2-3 Euro die noch fast voll sind, Reifen, Kabel, Stecker alles für 2 bis 3 Euro. Auch Autoteile wie Stosstangen. Weshalb soll ich so etwas wegwerfen. Das ist nicht nachhaltig und Umweltverschmutzung. Viele Birnen vom Auto könnte ich verkaufen. Selbst eine Standlichtbirne kostet über 50€ neu. Warum sollte ich die nicht für 5€ verkaufen.
Das ganze darf dann 2000€ nicht übersschreiten, lese ich das richtig? Schliesslich ist es kein Gewinn. Anders wäre es wenn man Dinge teuerer verkauft. Es soll ja Frauen geben die getragene Unterwäsche teuerer verkaufen. Da kann man dann schon über Gewinnerzielungsabsicht nachdenken. Aber wer Gebrauchtteile oder Wäsche billiger verkauft. Das ist ein Witz.
Und wie wissen die wenn etwas zurückgesandt wird, das gilt ja dann nicht als verkauft wenn man das Geld wieder zurücküberweist.
Wie denn auch? Das Gesetz gilt seit Januar, es zielt auf die Verkäufe im Jahr ab. Wenn jetzt eBay nächstes Jahr die Meldungen ans Finanzamt macht, dann dauert es aicher auch noch ein bisschen, bis die ausgewertet sind. Wie kann da jetzt schon jemand angeschrieben worden sein?
30 Artikel pro Jahr halte ich für einen Witz.
Wenn die Kontrolleure vor dem Fußballspiel in jeden Rucksack schauen, ist das auch ein Witz? Schließlich darf man doch eine Brotzeit, einen Geldbeutel, Mütze und Handschuhe für die Heimfahrt mitnehmen!
Also, kein Grund zur Aufregung, Manchmal wird das Finanzamt halt nachfragen.
Es gibt auch gewerbliche Verkäufer, die jedes Jahr 20 Artikel für 1.500 Euro auf eBay verkaufen. Die fallen halt jetzt erst mal aus der automatischen Überprüfung raus. Erklären müssen sie ihre Einnahmen ja trotzdem.
Es sind in der Vergangenheit auch schon Leute angeschrieben worden, weil sie angeblich gewerblich handeln.
Ja, genau. Jetzt wurde nur ein gewisser Automatismus eingeführt.
Selbst wenn man ein Gewerbe anmeldet müsste man auch keine Gewerbesteuer bezahlen weil man ja keinen Gewinn hat. Oder gibt es da eine Formel die genau ausrechnen wie teuer dass man das Produkt verkaufen darf und wann es Gewinn darstellt also mit Abschreibung etc.
Du musst dem FA auf Nachfrage haarklein nachweisen, dass du nicht gewerblich bist.
Die Steuererklärung für dieses Jahr wird ja erst bis Mitte nächstes Jahres gemacht. Die Verkäufe von Ebay und die Einnahmen erst Ende 2023 komplett gemeldet wenn das Geschäftsjahr vorbei ist. Angeschrieben wird man nur, wenn bei der Kontrolle auffällt, dass die Erklärung sich nicht mit den Einnahmen deckt.
Und wenn man sich als Privatmensch gar nicht anmeldet?
Ich verkaufe nichts im internet.
Ausschlaggebend dürfte hier sein, ob Geschäfte auf Dauer angelegt sind, sprich, ob sie regelmäßig Erfolgen und eine Absicht besteht, die Geschäfte lange fortzuführen.
In den genannten Fällen könnte man dagegen leicht argumentieren.
Allerdings ist die Rechtsmeinung und -lage da wohl uneindeutig.
Ja, genau das ist seit jeher das Problem. Dass einige durchgehen und andere nicht.
Vinted leitet alle Verkäufe automatisch an das FA weiter