Ich habe vor über einem Monat mit von einem Anwalt ein Schreiben aufsetzten lassen, in dem ich meinen Auskunftsanspruch des Einkommens meines Vater, zur Berechnung des Unterhalts, geltend gemacht habe. Mit anderen Worten: Ich habe über eine Brief nach einer Auskunft über sein aktuelles Gehalt gefragt. Der Brief wurde auch persönlich überreicht, somit wurde sichergestellt, dass dieser auch bei ihm ankommt. Jetzt habe ich aber nichts weiter aus einem Breif erhalten in dem er mir schrieb: dass das so nicht klappt wie ich mir das vorstelle und wir uns doch einmal treffen könnten und das ohne meinen Auskunftsanspruch zu klären.

Ich möchte das aus persönlichen Gründen nicht bei einem Treffen klären, sondern ich möchte meinen (17, Gymnasium) Unterhalt und den meines kleinen Bruders (9) neu mit einer aktuellem Einkommesauskunft berechnen. Denn meine Familie und ich haben die berechtigte Vermutung, dass er mittlerweile mehr verdient.

Wie kann ich jetzt meinen Auskunftsanspruch noch geltend machen, wenn er seine Unterlagen nicht freiwillig rausrückt?

Und darüber hinaus könnte ich, wenn sich herausstellt, dass er über die Zeit hinweg mehr verdient hat und somit zu wenig Unterhalt gezahlt hat, rückwirkend auf Schadensersatz plädieren?