Hallo,
folgende Situation:
ich bin alleinerziehend mit Kleinkind (2). Ich möchte auf den Elternabend gehen, ich will informiert sein, außerdem bei der Wahl der Elternsprecher partizipieren - das ist doch mein Recht.
Nun habe ich leider für den Abend keinen Babysitter. Ganz abgesehen davon was jede Mama individuell denkt ("ist doch langweilig fürs Kind, ist so spät, sollte zuhause bleiben" - das ist meine Entscheidung) geht es mir ums Prinzip:
Darf mir die Kita den Besuch des Elternabends mit Kind verbieten? Das tat sie nämlich, und ich bin ziemlich schockiert darüber. Sie schließt mich aus, beschneidet meine Rechte weil sie findet, dass das Kleinkind nicht dabei sein sollte. Mit mir wurde nicht mal gesprochen um alternative Lösungen zu finden. Es hieß am Tag des EA einfach per Nachricht: mit Kind dürfen Sie nicht teilnehmen.
WTF
Mich würde jetzt wirklich nur das Rechtliche interessieren. Ich denke nämlich das Hausrecht der Kita steht nicht über meinem Erziehungsrecht Artikel 6 Abs. 2 des Grundgesetzes und § 22a Abs. 2 SGB VIII, woraus sich Rechte zur Mitbestimmung ableiten.
Hat da jemand Erfahrung mit gemacht, insbesondere jemand der Kita leitet und das Rechtliche kennt?
LG