Garantie- bzw. Gewährleistungsanspruch als Zweitkäufer bei 1&1?
Hallo!
Der Unterscheidung zwischen Garantie (freiwillig vom Hersteller) und der gesetzlichen Gewährleistung (welche hierzulande 24 Monate beträgt) bin ich mir bewusst.
Kann mir aber jemand konkret sagen, wie sich der Händler und Provider 1&1 bei Ansprüchen verhält, welche sich bspw. durch die Gewährleistung ergeben, wenn eben nicht der Erstkäufer (eigentlicher Vertragspartner von 1&1), sondern der Zweitkäufer einen Schadensfall reguliert bekommen möchte?
Bsp.: Ich kaufe über eBay ein gebrauchtes Handy. Das Handy wurde im Februar diesen Jahres vom Erstkäufer bei 1&1 erworben. Eigentlich bestünden Ansprüche bis Februar 2016 (für den Erstkäufer). Aber wie sieht es mit mir aus, wenn das Handy in einem halben Jahr anfängt herumzuspinnen? Es geht hier speziell um 1&1! Habe schon gelesen, dass einige Händler Abtretungsrechte gegenüber Dritten in den eigenen AGBs ausschließen? Wie handhabt das eben 1&1 in der Praxis?
PS.: Bitte kein Fachchinesisch. Ich bin zwar Akademiker, aber kein Jurist. Ich kenne Beweislastumkehr (nach den ersten sechs Monaten ab Kauf) usw... Bitte am besten nur schreiben, wer was weiss bzw. selbst Erfahrungen als Zweitkäufer gemacht hat. Danke. :-)