Muss ich die Forderung der Provea (Tono bzw. miriale wirklich bezahlen?

Ich habe vor 2 Jahren etwas bei Tono bestellt und bezahlt. Leider war mir nicht klar, dass ich ein Abo abschließe. Daraufhin wurden mir weitere Dinge zugesendet, die ich jedoch nie erhalten habe. Auch die erste Lieferung wurde unversichert versendet. (DIESE ist bezahlt)

Nun habe ich ein Inkasso Büro am Hals, das behauptet ich müsse die anderen Lieferungen auch bezahlen. Ich habe mehrfach Beweise für die Zustellung gefordert, diese Aufforderung wurde über die 2 Jahre ignoriert. Nun erhalte ich folgende Mitteilung:

Nach den uns danach vorliegenden Informationen haben Sie am 14.08.2015 Produkte bei Miriale bzw. Tono bestellt. Miriale und Tono sind eingetragene Marken unseres Auftraggebers, der Provea SA mit Sitz in Cheseaux-sur-Lausanne. Eine Kopie der Bestellunterlagen fügen wir diesem Schreiben bei.

Mit Ihrer ersten Warenbestellung bei Miriale oder Tono sind Sie VIP-Kunde des flexiblen Abo-Services ohne Abnahmeverpflichtung geworden und haben in der Folge alle zwei Monate aus der von Ihnen gewählten Kollektion Folgelieferungen erhalten. Details zu Ihrem Kundenkonto fügen wir ebenfalls bei.

Weder zu der Erstbestellung noch zu den Folgelieferungen hat unsere Mandant Postrückläufer erhalten. Auch von Ihrer Seite wurden fehlende/unterbliebene Lieferungen zu keinem Zeitpunkt moniert, so dass nach dem normalen Verlauf der Dinge von erfolgreichen Warenzustellungen ausgegangen werden kann.

Da zudem der Wunsch Folgelieferungen zu überspringen oder den Service insgesamt zu kündigen im Hinblick auf die hier gegenständlichen Lieferungen/Rechnungen nicht geäußert worden ist, besteht nach dem derzeitigen Sachstand ein durchsetzbarer Zahlungsanspruch.

Bitte prüfen Sie die Angelegenheit unter Berücksichtigung der vorangegangenen Ausführungen und beigefügten Unterlagen in Ihrem eigenen Interesse. Sollten Sie Ihren Einwand aufrechterhalten wollen, senden Sie uns bitte entsprechende Unterlagen/Dokumente zu, die diesen Einwand substantiiert belegen.

Alternativ können wir Ihnen nach Rücksprache mit unserem Auftraggeber auch einen Regulierungsvorschlag unterbreiten, der die Angelegenheit schnell, einfach und vor allem interessengerecht auflöst. Danach würden wir das Verfahren hier nach Eingang eines Betrages über 50,25 EUR unter Berücksichtigung eines 50%-Nachlasses einstellen. An dieses Angebot fühlt sich unser Mandant - ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht und ausschließlich im Hinblick auf Forderungen in dieser Angelegenheit - bis zum 05.06.2017 gebunden.

Nutzen Sie für weitergehende Informationen und Zahlungen (z.B. per SOFORTÜBERWEISUNG oder BARZAHLEN.DE) gerne auch unseren Webservice unter www.schuldnerportal.coeo.de

Klingt zwar schlüssig, aber wenn ich keine Lieferung erhalten habe, wieso dann bezahlen?

Internet, Internetrecht, Rechte, Gesetz, Inkasso
Ebay: Käufer behauptet, Ware sei beschädigt angekommen

Hallo und guten Tag,

ich habe über Ebay ein Objektiv verkauft. Obwohl die Käuferin ausdrücklich wegen der Mehrkosten darauf verzichtet hat, habe ich es bis zu 500 EUR versichert versandt. Es war in einem einwandfreien Zustand, wir hatten es zuvor (mein Mann) sogar in einem Fotogeschäft prüfen lassen.

Ich habe es mehrfach in Blasenfolie gewickelt und Hohlräume im Päckchen mit Luftkammernfolie ausgefüllt.

Dennoch habe ich von der Käuferin eine Email erhalten, das Objektiv sei mit erheblichen Beschädigungen angekommen. Sie wollte mit dem Paket aber nicht zu DHL gehen, mit der Begründung, das Paket sei äußerlich unbeschädigt gewesen, die würden die Reklamation nicht annehmen. Ich habe jedoch darauf bestanden - Antwort noch offen.

Im Internet habe ich mich schon schlau gemacht - offensichtlich zahlt DHL so gut wie nie, wenn das Paket äußerlich in Ordnung ist. Aber das beschäftigt mich erst einmal nicht.

Mich beschäftigt: Was ist, wenn die Käuferin selbst das Objektiv beschädigt hat? Kann sie nun wirklich den Kaufpreis einfach von mir zurück verlangen? Leider habe ich den Gewährleistungsausschluss nicht wirklich in meinem Angebot drin gehabt, nur die Formulierung "Dies ist ein Privatverkauf - der Artikel kann daher nicht zurück gegeben werden. Versicherter Versand (DHL bis zu 600 EUR) für 10,99 EUR möglich.".

Kann mir bitte jemand einen Rat gehen, wie ich hier nun am besten vorgehe? Da wäre ich sehr dankbar! Bin ein privater Verkäufer.

Internetrecht, eBay, Internetauktion, Vorkaufsrecht
Ebay Verkauf - was muss ich beachten?

Hallo zusammen,

ich habe für ein Projekt vom örtlichen Tierschutzverein übers Internet Tischkalender mit (eigenen) Fotos gemacht. Diese Kalender zahle ich und spende sie dem Tierheim. Im Tierheim werden sie dann verkauft und die Einnahmen kommen den Tieren zu Gute. Das ist auch schon alles mit dem Tierhschutzverein abgesprochen und geklärt. Soweit die Vorgeschichte.

Nun ist es so, dass es bereits einige Interessenten für die Kalender gibt, die nicht hier in der Region wohnen. Wegen des organisatorischen Aufwands ist es aber dem Tierheim nicht möglich, die Kalender zu versenden und die Zahlungseingänge zu überwachen usw. Deshalb möchte ich gerne die Kalender privat auf ebay anbieten - für den gleichen Preis wie im Tierheim + Versandkosten. Die Einnahmen (abzgl. Versand) würde ich dann ebenfalls 1:1 ans Tierheim bzw. den Tierschutzverein weiterleiten.

Frage: geht das so einfach als privater ebay Verkäufer oder muss ich was beachten? Ich glaube nicht, dass es Massen an verkauften Kalendern werden, aber so mit 50 Stück rechne ich schon. Bin ich da vielleicht schon ein gewerblicher Verkäufer? Muss ich ggf. irgendeine Meldung ans Finanzamt machen, auch wenn ich persönlich keinen Gewinn aus dem Verkauf erziele weil ich die Einnahmen ja 1:1 weitergebe?

Würde mich freuen, wenn mir jemand weiterhelfen kann, der sich damit auskennt.

Danke und liebe Grüße!

Internetrecht, eBay, Tierschutz, Onlineverkauf

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