Muss ich die Forderung der Provea (Tono bzw. miriale wirklich bezahlen?

Ich habe vor 2 Jahren etwas bei Tono bestellt und bezahlt. Leider war mir nicht klar, dass ich ein Abo abschließe. Daraufhin wurden mir weitere Dinge zugesendet, die ich jedoch nie erhalten habe. Auch die erste Lieferung wurde unversichert versendet. (DIESE ist bezahlt)

Nun habe ich ein Inkasso Büro am Hals, das behauptet ich müsse die anderen Lieferungen auch bezahlen. Ich habe mehrfach Beweise für die Zustellung gefordert, diese Aufforderung wurde über die 2 Jahre ignoriert. Nun erhalte ich folgende Mitteilung:

Nach den uns danach vorliegenden Informationen haben Sie am 14.08.2015 Produkte bei Miriale bzw. Tono bestellt. Miriale und Tono sind eingetragene Marken unseres Auftraggebers, der Provea SA mit Sitz in Cheseaux-sur-Lausanne. Eine Kopie der Bestellunterlagen fügen wir diesem Schreiben bei.

Mit Ihrer ersten Warenbestellung bei Miriale oder Tono sind Sie VIP-Kunde des flexiblen Abo-Services ohne Abnahmeverpflichtung geworden und haben in der Folge alle zwei Monate aus der von Ihnen gewählten Kollektion Folgelieferungen erhalten. Details zu Ihrem Kundenkonto fügen wir ebenfalls bei.

Weder zu der Erstbestellung noch zu den Folgelieferungen hat unsere Mandant Postrückläufer erhalten. Auch von Ihrer Seite wurden fehlende/unterbliebene Lieferungen zu keinem Zeitpunkt moniert, so dass nach dem normalen Verlauf der Dinge von erfolgreichen Warenzustellungen ausgegangen werden kann.

Da zudem der Wunsch Folgelieferungen zu überspringen oder den Service insgesamt zu kündigen im Hinblick auf die hier gegenständlichen Lieferungen/Rechnungen nicht geäußert worden ist, besteht nach dem derzeitigen Sachstand ein durchsetzbarer Zahlungsanspruch.

Bitte prüfen Sie die Angelegenheit unter Berücksichtigung der vorangegangenen Ausführungen und beigefügten Unterlagen in Ihrem eigenen Interesse. Sollten Sie Ihren Einwand aufrechterhalten wollen, senden Sie uns bitte entsprechende Unterlagen/Dokumente zu, die diesen Einwand substantiiert belegen.

Alternativ können wir Ihnen nach Rücksprache mit unserem Auftraggeber auch einen Regulierungsvorschlag unterbreiten, der die Angelegenheit schnell, einfach und vor allem interessengerecht auflöst. Danach würden wir das Verfahren hier nach Eingang eines Betrages über 50,25 EUR unter Berücksichtigung eines 50%-Nachlasses einstellen. An dieses Angebot fühlt sich unser Mandant - ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht und ausschließlich im Hinblick auf Forderungen in dieser Angelegenheit - bis zum 05.06.2017 gebunden.

Nutzen Sie für weitergehende Informationen und Zahlungen (z.B. per SOFORTÜBERWEISUNG oder BARZAHLEN.DE) gerne auch unseren Webservice unter www.schuldnerportal.coeo.de

Klingt zwar schlüssig, aber wenn ich keine Lieferung erhalten habe, wieso dann bezahlen?

Internet, Internetrecht, Rechte, Gesetz, Inkasso
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.