Google verklagen möglich?

Hallo, ich leite ein recht großes Unternehmen und habe einen Google Business Eintrag welcher mehrere negative Bewertungen aufweist. Leiider sind diese Bewertungen Fake von Menschen die den Hass und Neid auf mich haben. Ein Teil der Bewertungen ist ohne Inhalt also einfach nur ein Stern und die anderen sind zum Teil einfach nur beleidigend und negativ. Niemand ist wirklich Kunde. Es ist auch nicht möglich die Bewertungsfunktion abzuschalten! Das ist Wettbewerbsschädigend und Rufschädigend!

Ich habe von Google die Schnauze voll! Gibt es eine Möglichkeit Google Deutschland GmbH (Ist ja ein DE Firmensitz) zu verklagen das man die Bewertungsfunktion abschalten kann? Google Bewertungen melden bringt nichts, da keine Bewertung gelöscht wird. Und selbst wenn, dauert es 5 Minuten bis jemand einem einfach hunderte von Fake Bewertungen kauft um einem fertig zu machen.

Das kann so nicht weiter gehen und ich will eine Anzeige machen oder ähnliches. Wi soll ich da vorgehen, denn Google ist ja ein Konzern der macht was er will. Es kann doch nicht legal sein das man die Bewertungsfunktion nicht deaktivieren kann und sich so schädigen lassen muss von Fake Accounts und Fake Bewertungen.

Hilft da eine Petition, Anwalt, Strafanzeige wie soll man sowas angehen? Langsam verursacht der Mist nämlich auch einen finanziellen Schaden und ich finde das nicht mehr lustig.

Google, Rechtsanwalt, Recht, Anwalt, Internetrecht, Klage, Rechtslage, Strafanzeige
Ist hier ein Kaufvertrag zustande gekommen(Facebook)?

Hallo,

Sicherlich gab es diese Frage schon etliche Male da sie sich jedoch zum Teil von Fall zu Fall unterscheiden frage ich auch mal nach.

Um das mal zu Schildern,ich habe mich auf einer Kauf Tausch Seite auf Facebook umgesehen und etwas gestöbert nun habe ich dort dann und gesehen der einen Erschwinglichen Wäschetrockner angeboten hat.Ich habe diesen Mann auch angeschrieben und ihn mein Interesse bekundet uns gefragt ob er denn noch da ist.Der ist noch erhältlich gewesen,weshalb ich dann mit diesem verhandelt habe und wir uns nach hin und her auf 120€ geeinigt haben.

Ich habe diesem geschrieben das ich mich mit genaueren Details zur Abholung dann melde worauf dieser fragte ob ich nicht schon am Selbigen Tag vorbeikommen könnte da noch weitere Interessenten bestünden.

Ich verneinte und sagte diesem das imam Donnerstag dieser Woche die Abholung stattfinden würde.

Er wahr damit einverstanden und sagte er würde sich dann Donnerstag mit der Adresse zurückmelden.

Nun ein Tag Später ,ich hab die Abholung geregelt einen Bekannten gefragt der für ein geringes Entgelt mit mir den Abholen wollte,meldet sich der zurück und sagte er hätte den Trockner an jmd für 150 € verkauft der diesen bereits abgeholt hätte.

Nun erfreut bin ich nicht und mich würde interessieren ob hier ein Kaufvertrag zustande gekommen ist.Da dieser ja sich ja mit meinem Angebot einverstanden gegeben hat,und dem ganzen zugestimmt hat.

Internet, Facebook, Recht, Internetrecht, Kaufrecht, Kaufvertrag, Kauf, Verkauf
Ebay Abmahnung Porsche Fälschung?

Hallo,

ich habe bei ebay 3 Porsche Schlüsselanhänger angeboten. Diese habe ich als Privatverkauf angeboten. Ich habe nicht erwähnt ob es sich um originale oder nicht originale Schlüsselanhänger sich handelt. Ich habe heute eine E-mail von ebay erhalten mit folgendem Inhalt:

eBay

Ihr Angebot wurde entfernt: Markenrechtsverletzung - unautorisiertes Angebot

Guten Tag XXXXXX,

beim Überprüfen Ihres eBay-Kontos haben wir folgende Maßnahmen ergriffen:

- Angebote wurden entfernt. Eine Liste der Artikel, die wir entfernt haben, finden Sie am Ende dieser E-Mail.

- Mit Ausnahme der Verkaufsprovision haben wir alle Gebühren für Ihr(e) Angebot(e) gutgeschrieben.

Ihr Angebot wurde entfernt, weil uns der Rechteinhaber mitgeteilt hat, dass es sich beim angebotenen Artikel um eine Fälschung handelt. Wenden Sie sich bitte direkt an den Rechteinhaber um zu erfahren, warum er die Entfernung Ihres Angebots verlangt hat und ob Sie den Artikel wiedereinstellen dürfen.

Nähere Informationen zum VeRI-Programm finden Sie hier:

.....

Beachten Sie bitte, dass Ihr eBay-Konto bei weiteren Verstößen gesperrt werden kann. Wir haben volles Verständnis dafür, dass Sie diese Situation möglicherweise beunruhigend finden.

Der Rechteinhaber Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG oder ein von ihm beauftragter Vertreter hat eBay darüber informiert, dass durch Ihr Angebot seine/ihre immateriellen Rechte, wie Urheber-, Marken- oder sonstige gewerbliche Schutzrechte verletzt werden. Wenn Rechteinhaber eBay auf eine Verletzung derartiger Rechte hinweisen, sind wir unter Einhaltung bestimmter Kriterien gehalten, das betreffende Angebot zu entfernen. 

Falls Sie Fragen zu diesem Verstoß haben, wenden Sie sich bitte direkt an den Rechteinhaber Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG.

Die E-Mail-Adresse des Rechteinhabers lautet: 

andreas.kirchgaessner@porsche.de

Wenn Sie weitere Fragen haben, klicken Sie bitte hier:

.....

Folgende Angebote wurden entfernt:

162622733902 - Porsche Schlüsselanhänger Silber 

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

eBay-Kundenservice

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in der Artikelbeschreibung stand:

Luxus Schlüsselanhänger Porsche GOLD

Schlüsselanhänger aus Metall.

Gewicht 48 Gramm.

NEU!

PRIVATVERKAUF! KEINE GARANTIE! KEINE GEWÄHRLEISTUNG!

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Ich habe die Artikel als Privatverkauf angeboten. Nun habe ich im Internet gelesen, dass Mahnungen in wenigen Tagen folgen. Kann ich dies verhindern oder wie gehe ich jetzt am besten vor? 

Ich bitte um Hilfe.

Vielen Dank im Vorraus

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