Hier: https://www.law-blog.de/1814/sind-vollstaendiger-name-und-anschrift-im-impressum-zwingend/
Bei Punkt 2. steht das virtuelle Büros in denen Post gescannt und weitergeleitet wird ungenügend sind, hab mich vor ca. 4 Wochen von einem Anwalt beraten lassen. Er hat aber gesagt das genau das zulässig ist.
Ich wollte nicht meine Private Adresse (von meinem zuhause) für alle sichtbar ins Netz stellen, dann könnte ja prinzipiell jeder vor meiner Tür stehen. Deswegen die Beratung, aber jetzt bin ich wieder total verwirrt und die Beratung war nicht grad günstig.
Außerdem frage ich mich wie das für Influencer auf instagram möglich ist das sie ihren Vornamen ausschreiben, ihren Nachnamen Abkürzen und die Adresse aus datenschutzrechtlichen Gründen erst auf Anfrage rausgeben.
Kann mich bitte einer aufklären ?
Jetzt grad bin ich mir grad nicht sicher ob ich eine Ladungsfähige Anschrift (Post wird an mich weitergeleitet) mieten darf oder eben nicht.
Und die Gewerbeanmeldung verwirrt mich auch, bei Punkt 11. steht Adresse der Wohnung da ist klar das ich die Adresse meiner Wohnung angebe, bei Punkt 12. Anschriften-->Betriebsstätte, müsste ich ja eigentlich die ladungsfähige Adresse eintragen oder ?