Ich beschäftige mich mit den Thema Schulrecht, und ich zeige euch mal zwei Verordnungen einmal von NRW und von Hessen, und wie ihr seht, gibt es in Hessen keine Rechtsgrundlage das Zeugnis bei Unregelmäßigkeiten zu entziehen während es sie in NRW geht.
Ist das ein Fehler im Gesetz?
NRW
§ 20
Täuschungshandlungen und andere Unregelmäßigkeiten
(1) Bei einem Täuschungsversuch
a) kann der Bewerberin oder dem Bewerber aufgegeben werden, die schriftliche Prüfung oder die mündliche Prüfung in einem Prüfungsfach zu wiederholen, wenn der Umfang der Täuschung nicht feststellbar ist,
b) können einzelne Leistungen, auf die sich der Täuschungsversuch bezieht, für ungenügend erklärt werden,
c) kann bei einem umfangreichen Täuschungsversuch die gesamte Leistung für ungenügend erklärt werden.
In besonders schweren Fällen kann die Bewerberin oder der Bewerber von der weiteren Prüfung ausgeschlossen werden.
(2) Werden Täuschungshandlungen erst nach Abschluss der Prüfung festgestellt, so kann die Bezirksregierung innerhalb von zwei Jahren die Prüfung als nicht bestanden und das Zeugnis für ungültig erklären.
Wie ihr seht kann es in NRW aberkannt werden, nun Hessen