Löschung/Sperrung der Daten, Schülerakte?

Hallo, aus nicht näher bezeichneten Umständen werde ich Einsicht in die Schülerakte gemäß §72 Abs. 5 HSchG einfordern.

Ich gehe in Hessen zur Schule, demnach muss ich mich auf das Hessische Schulgesetzbuch beziehen.

In einzelnen Paragraphen habe ich Andeutungen zur Löschung von bestimmten Daten in der Schülerakte bemerkt oder dort sind Fristen und Umstände zur Löschung der betreffenden Daten enthalten.

In einem Focusartikel habe ich allerdings auch folgendes gelesen:

"Sind einzelne Daten aus Sicht der Eltern nicht mehr erforderlich, können sie beantragen, diese zu löschen."

Quelle: https://www.focus.de/familie/schule/unterricht/die-wahrheit-ueber-schuelerhasser-und-unfaire-noten-geheimakte-schule_id_2410693.html (Seite 2)

Allerdings habe ich nirgendwo im Hessischen Schulgesetzbuch oder in der VOSGV (Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses) entsprechende Paragraphen oder Absätze gefunden, die dieses Recht zur Beantragung und Löschung der Daten beinhalten, gefunden.

Kennt jemand zufällig die betreffenden Artikel im Datenschutzgesetz oder im hessischen Schulgesetz, aus dem das Recht zum Antrag auf Löschung bestimmter Daten hervorgeht oder die Paragraphen dieser Gesetze, aus denen hervorgeht, dass bestimmte Daten und Eintragungen unrechtmäßig sein können?

Wo steht, was in einer Schülerakte drin stehen darf und wie lange es darin stehen darf?

Datenschutz, Schule, Bildung, Deutschland, Recht, Anwalt, Gesetz, Kosten, Hessen, Wirtschaft und Finanzen

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