Darf ich meinen ehemaligen Mann laut Islamischen Recht wieder heiraten oder sind wir uns einander verboten?

Bitte lesen !! An die Muslime unter euch ! Liebe Geschwister, ich habe vor langer Zeit den Islam angenommen und auch Nikah gemacht. Ich wusste noch nicht viel über den Islam. Einmal war mein Mann im Streit Zornig das er 3 mal hintereinander die Scheidungsformel gesprochen hat( was verboten ist ?! ) aber trotzdem die Scheidung gültig macht soweit ich weiß. Danach ist man sich ja zur Heirat verboten, bis man einen anderen geheiratet hat, sich wieder scheiden lässt ) Ich habe dann ehrlich gesagt den Islam vernachlässigt, jedoch immer noch daran geglaubt. Dann habe ich etwas ausgesprochen was (Kufr ) Unglaube ist. Ich wusste aber nicht das es Kufr ist. Ich habe mich dann irgendwann wieder damit beschäftigt und das Gebet gelernt, angefangen zu beten und mir Wissen über Islam angeeignet. unter anderem in Moscheen , jetzt erst habe ich erfahren, das dass was ich damals sagte als Unglaube gilt. Ich habe Reue ( tauba) gemacht, und die Shahada ausgesprochen und viel Dua gemacht das Allah mir dieses Verzeiht, mein Iman ist sehr stark geworden, ich praktiziere den Islam seit längerer Zeit intensiv. Bitte verurteilt mich nicht. Ich bin dankbar das ich die Chance von Allah bekommen habe, meine Fehler zu erkennen und zum Islam zurück zu kehren. Alhamdulillah . ( auch obwohl ich Nicht Wusste das ich ausgetreten war durch diese Worte die ich sagte, aber Unwissenheit Schützt in diesen Fall nicht soweit ich weiß ) , zumindest wollte ich jetzt wissen ob mir mein ehemaliger Mann immer noch zur Heirat verboten ist oder nicht, denn weder er noch ich hatten zwischenzeitlich andere Partner bzw. Eheleute. Und wir würden gerne wieder heiraten (Nikah). Ist es uns erlaubt, dadurch das ich ( versehentlich) abtrünnig geworden bin und wieder eingetreten bin ? oder sind wir uns immer noch einander Haram? Bitte nur ernsthafte Antworten , Jazaakillahu Khairan , salam

Freizeit, Religion, Islam, Heirat
Heirat deutsch-albanisch - was können wir tun?

Hallo an alle, bevor ich zur Fragestellung komme, schildere ich euch erstmal den Sachverhalt an sich.

Ich bin nun seit längerem mit meinem Freund zusammen - er ist Albaner und war bisher mit Visum in Deutschland, welches auch einige Male verlängert wurde. Er wird am 30.06. für ca. ein viertel Jahr nach Albanien fliegen, um dort seine Familie zu besuchen und hat mir bereits gesagt, dass er dann erstmal nur ein "Besuchervisum" mit Begrenzung auf 3 Monate bekommt, welches dann auch leider nicht verlängert werden kann.

Da das auf Dauer ja nicht wirklich ein toller Zustand ist, haben wir überlegt, ob wir nicht heiraten könnten. Natürlich steht dabei für uns nicht allein die Tatsache im Vordergrund, dass er dann dauerhaft hier bleiben kann - wir wollen sowieso irgendwann heiraten und können uns auch vorstellen, irgendwann Kinder zu bekommen. Da haben wir uns nun überlegt, dass es daher ja nicht den all zu großen Unterschied macht, ob wir in ein paar Monaten heiraten oder noch ein paar Monate länger warten - verlobt sind wir bereits und 2016 hatten wir so oder so dafür angedacht.

Nun zu meiner eigentlichen Frage: Wenn wir uns nun dafür entscheiden, diesen Schritt zu gehen - ist es dann für ihn möglich, mich in dem Zeitraum dieser drei Monate, die er regulär hier bleiben kann, gleich hier in Deutschland zu heiraten, trotz dass er keine deutsche Staatsbürgerschaft besitzt? Oder müsste ich dafür nach Albanien fliegen, wo wiederum ich keine Staatsbürgerschaft besitze?

Ich danke euch im Voraus für eure Antworten und Ratschläge.

LG

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