Braucht man unbedingt diese Unterlagen für eine Heirat?

Hallo mein freund war früher in Türkei und seine ex Frau hatte ihn damals in Türkei geheiratet um ihn nach Deutschland zurück zu holen.seit 2004 ist rechtskräftig die Ehe geschieden in Deutschland aber in Türkei sind die immer noch verheiratet noch nicht also anerkannt. Wir wollen jetzt heiraten. Wir haben das rechtskräftige Scheidung Urteil mit apostille jetzt besorgt.der Dolmetscher meint wir brauchen unbedingt von der ex Frau Geburtsurkunde und Ausweis von ihr.aber seine seine ex Frau vertraut es nicht und möchte es nicht uns zu schicken als Kopie. Mein Freund den ich heiraten möchte meint er habe gehört das man keine Kopie von Geburt Urkunde undausweis von seiner ex brauche das ginge auch so.er hat vor mit dem deutschen scheidungsurteil mit der apostille was bereits auf türkisch übersetzt wurde beim Konsulat abzugeben. Später brauchen wir ja noch ein ehefähigkeit Bescheinigung. Habt ihr Ahnung wie das Gesetz mittlerweile ist,können wir damit zum Konsulat ohne Urkunde und Ausweis von seiner ex Frau? Der Dolmetscher meinte, das wir Urkunde und Ausweis von der ex Frau besorgen müssen das müsse er auch nicht übersetzen und das mit dem scheidungsurteil von Deutschland was auf türkisch übersetzt wurde mit der apostille dann zum Konsulat dann ca drei mon dauert Prüfung und dann wird es nach Türkei alles geschickt und dann kommt Post irgendwann von Türkei und das ehe geschieden anerkannt jetzt ist auch in Türkei und das muss dann der Dolmetscher übersetzen dann fertig dann ehefähigkeit Bescheinigung dann heiraten können wir oder wie ist das??

Recht, Heirat

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