Personalsausweis entwertet bei neuer Beantragung -Namensänderung - Rechtens?
Hallo liebe Leute,
meine Frau hat heute einen neuen Personalsausweis aufgrund einer Namensänderung beantragt - im gleichen Zug wurde Ihr alter zerstört.
Wie ich online recherchieren konnte ist der alte Perso nach einer Heirat mit dem alten Namen ungültig.
Jedoch habe ich auch Einträge gefunden wo es heißt:
Bei Abholung muss die Heiratsurkunde und der alte Personalausweis ausgehändigt werden. Dieser wird bei der Abholung des neuen entwertet.
Zudem wurde ihr gesagt Sie könne ja einen vorläufigen beantragen ( vielleicht um noch mehr Geld zu machen? :D ).
Ist dies von Stadt zu Stadt anders geregelt?
Wurde der Ausweis hier vorzeitig entwertet und ist hiergegen möglicherweise vorzugehen?
Vielen Dank vorab für alle hilfreichen Antworten!
2 Antworten
Natürlich ist das vorschriftsgemäß.
Das geht natürlich in Ordnung, das ergibt sich aus der § 1 der PAuswGebV.
Wie du bereits richtig erwähnt hast, ist der Personalausweis mit dem vorherigen Namen ohnehin ungültig. Wird innerhalb der Wartefrist idR. 1-2 Wochen dennoch ein Perso benötigt, ist der Verweis auf ein vorläufiges Dokument in Ordnung. Dieses kostet im Normalfall 10€ Bearbeitungsgebühr, die große Geldmacherei sieht anders aus. Das Verhalten der Behörde ist vollkommen ok.
Gratulation zur Hochzeit!
Das heißt bis Abholung des neuen Ausweises keine Möglichkeit sich auszuweisen?